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Etablierte Zusammenarbeit zwischen kommunalen Behörden und Beratungsstellen. Kooperationen in Schleswig-Holstein

Für eine gelingende Beratungsarbeit vor Ort ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Migrationsberatungsstellen und kommunalen Behörden ein wichtiger Faktor. Anlässlich einer neuen Kooperationsvereinbarung im Kreis Stormarn geht hier der Blick nach Schleswig-Holstein. Dort zeigt sich, wie die MBE und weitere Migrationsfachdienste mit Ausländerbehörden, Jobcentern und Arbeitsagenturen zusammenwirken.

Vielerorts arbeiten die Migrationsberatungsstellen eng mit kommunalen Behörden zusammen. Da sich die organisatorischen Strukturen zwischen den Regionen ebenso unterscheiden wie die lokalen Gegebenheiten, sind die im Laufe der Jahre gewachsenen Netzwerke vielfältig. Formale Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen kommunalen Behörden und Beratungsstellen sind oftmals Kooperationsvereinbarungen. Diese legen die Grundlage für den gegenseitigen Informationsaustausch, die Durchführung regelmäßiger Treffen auf Leitungs- und Arbeitsebene, die Benennung klarer Ansprechpersonen oder die Verfahren zur Lösung von unterschiedlich bewerteten Einzelfällen. Hierfür liegen Mustervereinbarungen vor, die dann an lokale Gegebenheiten angepasst werden können. Mitunter sind aber auch ohne formalisierte Kooperationen enge Netzwerke entstanden.

In Schleswig-Holstein ist es auch die Landesregierung, die Kooperationen zwischen den Ausländerbehörden und den Migrationsberatungsstellen – sowohl hinsichtlich der landesgeförderten Migrationsberatung (MBSH) als auch der durch den Bund finanzierten Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und Jugendmigrationsdienste (JMD) – anregt. Hatice Erdem, Regionalleiterin Süd bei der AWO Interkulturell in Schleswig-Holstein und im Verband zuständig für die verschiedenen Migrationsberatungsprogramme, sagt, das Sozialministerium sei in Fragen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Beratungsstellen sehr aktiv und interessiert. Im November 2024 hatten das Sozialministerium und die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen einen landesweiten Fachtag organisiert, der an eine digitale Veranstaltung im Jahr 2021 anschloss und sich an die Leitungen der Ausländerbehörden, an die Migrationsberatungsstellen und die zuständigen kommunalen Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe (KIT) richtete. Der Fachtag ist auf den Seiten des schleswig-holsteinischen Landtags dokumentiert. In der Einladung hieß es, durch eine „systematische Kooperation zwischen den Zuwanderungs-/Ausländerbehörden und den Migrationsberatungsstellen“ könne „der berufliche und soziale Integrationsprozess“ der zugewanderten Menschen „gezielter unterstützt“ und „Synergieeffekte und Arbeitsentlastungen bei Behörden und Beratungsstellen“ erreicht werden. Nach Einschätzung von Hatice Erdem sei dies ein gelungener Auftakt gewesen. Es gäbe zwar noch nicht flächendeckend Kooperationsvereinbarungen, man sei in Schleswig-Holstein aber auf einem guten Weg.

Kooperationen zwischen Beratungsstellen und Ausländerbehörden

In mehreren schleswig-holsteinischen Kommunen bestehen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Ausländerbehörden und den Migrationsberatungsstellen, in weiteren sind solche Vereinbarungen geplant. Im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein haben die Ausländerbehörde und die Beratungsstellen von AWO und Diakonie Anfang Dezember 2025 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Mit der Kooperationsvereinbarung sei in Form gegossen, was im Kreis schon eine jahrelang gelebte Praxis gewesen sei, berichtet Jennifer Risch-Kühn, Bereichsleiterin der Migrationssozialarbeit beim Diakonischen Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg. Zwischen den Beratungsstellen und der Ausländerbehörde im Kreis Stormarn gebe es „schon seit vielen Jahren eine sehr vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe“, die zuvor nur nicht verschriftlicht worden sei. Hierzu gehörten regelmäßige Treffen auf Leitungsebene, feste Ansprechpersonen und etablierte Kommunikationswege. Man tausche sich über behördliche Abläufe aus, kläre strukturelle Fragen und führe anonymisierte Fallbesprechungen durch. Hatice Erdem erläutert, zur Vorbereitung der Treffen würden die Verbände dem Leiter der Ausländerbehörde Fragen übermitteln. „Es geht dabei beispielsweise um die Umsetzung einer spezifischen aufenthaltsrechtlicher Regelung. Wie bewertet der Kreis die Ermessensspielräume? Oder: Welche Unterlagen benötigt die Ausländerbehörde in bestimmten Konstellationen?“ Jennifer Risch-Kühn ergänzt: „Wenn wir zum Beispiel feststellen, dass ein Sachbearbeiter auf eine Weise entscheidet und eine Sachbearbeiterin auf eine andere, sprechen wir darüber, wie das Ermessen ausgelegt wird. Die Behörde kann dann ihre Prozesse erklären.“

Im nördlich angrenzenden Kreis Segeberg sei eine solche Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde und Beratungsstellen im Entstehen, wie Jennifer Risch-Kühn berichtet. Die im kommunalen Büro für Chancengleichheit und Vielfalt angesiedelte Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe habe hierzu vor zwei Jahren einen Prozess angestoßen, um regelmäßige Treffen auf Leitungs- wie auf Arbeitsebene zu etablieren. Im Kreis Pinneberg wurde 2013 die erste Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis und den Trägern der Migrationsberatung abgeschlossen und im Dezember 2023 die neueste Fassung unterzeichnet. Hier haben sich Ausländerbehörde, Arbeitsverwaltungen und Migrationsberatungsstellen auf eine gemeinsame Vereinbarung verständigt.

2021 wurde auch in Steinburg eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis, insbesondere der Ausländerbehörde, auf der einen Seite und den Migrationsberatungsstellen von AWO, Caritas und Diakonie auf der anderen unterzeichnet, die mit Ergänzungen im Jahr darauf neu aufgelegt wurde. In der Praxis ist der Austausch zwischen Migrationsberatungsstellen und kommunalen Behörden zum einen in thematischen Arbeitskreisen organisiert, zum Beispiel zu Sprache und Arbeitsmarkt, zur gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung oder zu aufenthaltsrechtlichen Fragen. Zudem finden zwischen Ausländerbehörde und Beratungsstellen Austauschrunden auf Leitungsebene sowie gemeinsame Treffen der Beratungsfachkräfte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde und der Koordinierungsstelle Integration statt. „Die Kooperationen im Kreis Steinburg laufen sehr gut und Hand in Hand. Die Kooperationsvereinbarung wird gelebt, es ist ein reges Miteinander“, berichtet Christine Jalang’o, die bei der Caritas Leiterin des Teams Migration im Kreis Steinburg ist. „Wir haben auch den Rahmen, in dem es möglich ist, respektvoll und konstruktiv Kritik zu üben – in beide Richtungen. Dann wird geschaut, welche Lösungen wir finden können.“ Zuletzt habe die Koordinierungsstelle Integration einen Workshop für Mitarbeitende von Ausländerbehörde und Beratungsstellen organisiert, bei denen in wechselnden Gruppen aktuelle Fragen durchgesprochen worden seien. „Diese Treffen, bei denen man sich persönlich sieht, sind so viel wert. Man bekommt ein Gefühl für die Person. Es lässt sich vieles leichter lösen, wenn man schon mal im persönlichen Kontakt war“, ordnet Christine Jalang’o ein.

In Austauschrunden mit der Ausländerbehörde werde auch über gesetzliche Fragen und Verfahren gesprochen, die Behörde informiere über gesetzliche Änderungen. Bei Bedarf organisiere die Koordinierungsstelle Integration dann auch kleine Fortbildungen. Neu zugewanderte Menschen weise die Ausländerbehörde auf die Beratungsstellen hin und gebe Flyer zum Beratungsangebot aus. Die Beratungsfachkräfte verfügten auch über die Durchwahlen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde und könnten offene Fragen direkt klären. Wenn es kurzfristigen Handlungsbedarf gebe, weil etwa ein Aufenthaltstitel zeitnah auslaufe, würden stets pragmatische Lösungen gefunden. Es komme auch vor, dass sich die Ausländerbehörde mit Hinweisen auf auslaufende Aufenthaltstitel bei den Beratungsstellen melde, wenn sie die Betroffenen nicht habe erreichen können, aber Eilbedarf bestehe.

Die Zusammenarbeit von Beratungsstellen und Arbeitsverwaltungen

In verschiedenen Regionen Schleswig-Holsteins, so etwa in den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn und in der Landeshauptstadt Kiel, haben die Beratungsstellen und die Arbeitsverwaltungen Kooperationsvereinbarungen geschlossen. In Segeberg habe, so Jennifer Risch-Kühn, die Kreisverwaltung die Vereinbarung initiiert. An der 2021 erneuerten Vereinbarung sind insgesamt neun Parteien – Kreisverwaltung, Arbeitsagentur, Jobcenter und die Beratungsstellen – beteiligt. Mit Blick auf das Jobcenter Bad Segeberg spricht Jennifer Risch-Kühn von einer „extrem guten Kooperation“. Der dortige Migrationsbeauftragte sei sehr engagiert, nehme an allen Netzwerktreffen teil und stehe mit allen Trägern der Beratungsstellen in einem engen Austausch. Im Kreis Stormarn wiederum wurden direkte Kooperationsvereinbarungen zwischen den Jobcentern und einzelnen Beratungsstellen abgeschlossen. Auch im Kreis Steinburg bestünden, wie Christine Jalang’o berichtet, seit Jahren eine Kooperationsvereinbarung mit Jobcenter und Arbeitsagentur und regelmäßige Austauschtreffen.

In der Landeshauptstadt Kiel hatten sich die Migrationsfachdienste mit dem Jobcenter schon 2008 auf eine erste Kooperationsvereinbarung verständigt, die in den Folgejahren mehrfach erneuert wurde, zuletzt im November 2024 mit insgesamt dreizehn unterzeichnenden Partnern. MBE-Beraterin Ute Afane von der Zentralen Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen e.V. (ZBBS) in Kiel berichtet, Jobcenter und Migrationsberatungsstellen würden sich regelmäßig im viermal jährlich tagenden Arbeitskreis „AK: Job & Migration“ treffen: „In diesem Arbeitskreis geht es in erster Linie um einen Austausch und um Informationen zu den aktuell vorhanden Angeboten bei den einzelnen Trägern mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration. Hierbei spielen Schwierigkeiten im aktuellen Tagesgeschehen beziehungsweise die Umsetzung aktueller gesetzlicher Regelungen und Neuerungen auf beiden Seiten eine wichtige Rolle.“ Durch den Arbeitskreis seien die Migrationsberatungsstellen sowohl über aktuelle Maßnahmen als auch Ausschreibungen der Jobcenter informiert und könnten Klientinnen und Klienten gezielt zu Qualifizierungsangeboten beraten. Die Zusammenarbeit sei außerdem durch die Einzelfallarbeit zwischen Migrationsberaterinnen und -beratern und den jeweiligen Integrationsfachkräften in den Jobcentern geprägt. Die Migrationsberatungsstellen hätten sich zum Teil direkt in den Teamsitzungen der Jobcenter-Integrationsfachkräfte vorgestellt, über die Schwerpunkte der MBE-Arbeit informiert und Schnittstellen sowie Arbeitsabläufe und Methoden besprochen.

Zu den von Jobcenter und Beratungsstellen behandelten Themen würden, so Ute Afane, Spracherwerb und Sprachkursangebote, Qualifizierung, Fachkräftezuwanderung, niedrigschwellige Angebote für alleinerziehende Frauen, Gesundheit und Arbeitsmarktzugang, Digitalisierung, interkulturelle Öffnung oder gemeinsame Gruppenangebote zählen. Der Spracherwerb sei für den Arbeitsmarkteinstieg von zugewanderten Menschen unverändert von hoher Bedeutung. Hierbei sei der Arbeitskreis eng mit verschiedenen Netzwerkpartnern in Kiel im Austausch um weitere Unterstützungsangebote zum leichteren Einstieg von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt zu erarbeiten.

Fazit

Hinsichtlich der Bedeutung dieser Zusammenarbeit vor Ort erklärt Dr. Andrea Schlenker, Leiterin des Referats Migration und Integration des Deutschen Caritasverbandes: „Die gute Praxis und gewachsenen Kooperationsstrukturen in Schleswig-Holstein machen sichtbar, dass abgestimmte Arbeitsweisen zwischen Beratungsstellen und kommunalen Akteuren den entscheidenden Unterschied machen. Netzwerkarbeit schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und so ihre Klientinnen und Klienten bestmöglich begleiten können.“

Weiterlesen: Kommunale Berichte

Kreis Stormarn, Kurze Wege, klare Prozesse: Ausländerbehörde und Migrationsberatung besiegeln engere Zusammenarbeit, Pressemitteilung vom 14. Januar 2026

Jobcenter Kiel, Kooperationsvereinbarung mit Beratungsstellen – tolle Erfolge in der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte, Beitrag vom 14. November 2024

Kreis Pinneberg, Neuer Vertrag: Kreis und Migrationsberatungen stärken den Integrations-Prozess, Pressemitteilung vom 6. Dezember 2023

Fotonachweis

Das Foto zeigt die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung im Kreis Stormarn mit Carsten Frerichmann-Brandt, Leitung Fachdienst Ausländerbehörde / Einbürgerungsbehörde / Standesamtsaufsicht, Hatice Erdem, AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V., und Jennifer Risch-Kühn, Diakonisches Werk Kreis Plön-Segeberg, Bereichsleitung Migration Kreis Stormarn und Kreis Segeberg (von links), © AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V.



© Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte