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Von der Ausländersozialberatung zur MBE. Die Entwicklung der Migrationsberatung in Deutschland seit den 1950er Jahren

Die Vorläufer der Migrationsberatung reichen bis in die 1950er Jahre zurück. Der Beitrag gibt einen historischen Überblick über die Entwicklung der verschiedenen Beratungsangebote für Menschen, die nach Deutschland zugewandert oder geflohen waren, und die Entstehung der Migrationsberatung in ihrer heutigen Form.

Ein Beitrag von Sascha Schießl

Vorläufer I: Die Ausländersozialberatung in der Bundesrepublik

Einer der Vorläufer der heutigen Migrationsberatung war die Ausländersozialberatung, die in der Bundesrepublik seit den 1950er Jahren bei der Inneren Mission und dem Evangelischen Hilfswerk (beide Organisationen gingen später in der Diakonie auf), der Caritas sowie der Arbeiterwohlfahrt entstanden war. Hintergrund waren Anwerbeabkommen, die die Bundesregierung angesichts des großen Arbeitskräftebedarfs der boomenden Wirtschaft seit 1955 mit verschiedenen Staaten abgeschlossen hatte. Über die in den Abkommen vereinbarten Verfahren kamen bis Anfang der 1970er Jahre mehrere Millionen Menschen aus Italien, Griechenland, der Türkei und weiteren Staaten in die Bundesrepublik, um dort eine Arbeit aufzunehmen. Ein Teil dieser (damals als „Gastarbeiter“ bezeichneten) Zugewanderten arbeitete nur einige Zeit in der Bundesrepublik, andere blieben auf Dauer, gründeten Familien oder holten später Familienangehörige nach.[1] Auf diese zugewanderten Arbeitskräfte und später auch ihre Angehörigen war die Ausländersozialberatung ausgerichtet, die die Verbände zunächst eigenständig aufgebaut hatten und die die Bundesregierung spätestens ab 1960 durch finanzielle Zuwendungen förderte.[2]

Ihre Beratung teilten die beteiligten Wohlfahrtsverbände informell nach Nationalitäten auf: Die Caritas beriet Menschen aus den katholisch geprägten Ländern Italien, Spanien, Portugal sowie aus Jugoslawien, soweit sie katholisch waren. Die Diakonie war zuständig für Menschen, die aus Griechenland zugewandert waren, während die Arbeiterwohlfahrt die Beratung für nicht-christliche Zugewanderte (vor allem aus der Türkei, aber auch aus Marokko und Teilen Jugoslawiens) übernahm.[3] Diese Aufteilung prägte die Beratungsarbeit bis in die späten 1990er Jahre.

Die Beratung selbst sollte „von besonders geschulten Sozialarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände der Bundesrepublik und der Heimatländer“[4] durchgeführt werden und in der Hauptsprache des jeweiligen Herkunftslandes stattfinden. Das Grundprinzip lautete: „Landsleute beraten Landsleute“. Die AWO etwa hatte im Juni 1962 den ersten, selbst aus der Türkei stammenden Sozialberater eingestellt.[5] Thematisch lag der Beratungsschwerpunkt in dieser frühen Phase vor allem auf Problemen rund um den Arbeitsplatz, für die aber auch die Gewerkschaften zuständig sein sollten, sowie auf alltagspraktischen Fragen. Diese Verengung war, so Ulrich Herbert und Karin Hunn, darauf zurückzuführen, dass die bundesdeutschen Behörden in jener Zeit „die soziale Betreuung noch kaum als eigenständige Aufgabe, sondern vor allem als Voraussetzung für die Steigerung der Produktivität der ausländischen Arbeiter“ sowie als Gegenmaßnahme gegen befürchtete kommunistische Propaganda verstanden.[6] Neben dieser staatlicherseits noch eng gefassten „Betreuungsarbeit“ entwickelten die Wohlfahrtsverbände für ihre Zielgruppen Angebote zur kulturellen Bildung. Schon bis 1962 waren bundesweit 215 meist von den Wohlfahrtsverbänden betriebene, teilweise täglich geöffnete „Freizeitheime“ entstanden, die für kulturelle Veranstaltungen, Sprachkurse oder die allgemeine „Betreuung“ genutzt wurden. Viele weitere dieser Einrichtungen waren in Planung.[7]

Spätestens nachdem die Bundesregierung 1973 mit dem sogenannten Anwerbestopp diese spezifische Form der Arbeitsmigration beendet hatte, erweiterte sich dann aber das Themenspektrum der Beratung. Weil viele Zugewanderte dauerhaft in der Bundesrepublik blieben und aus den beengten Sammelunterkünften mittlerweile in eigene Wohnungen gezogen waren, gewannen im Laufe der Zeit auch weitere Beratungsthemen an Bedeutung, etwa der Familiennachzug oder die Schulbildung der Kinder.[8] Angesichts gewandelter Anforderungen und Rahmenbedingungen verständigten sich Bund und Länder mit den Verbänden im November 1984 auf Grundsätze der Sozialberatung. Zu diesem Zeitpunkt hatten Diakonie, Caritas und AWO ein Netzwerk von 600 Beratungsstellen mit insgesamt 900 Berater*innen aufgebaut.[9] Die Verbände sollten die Zielgruppen bei ihrem Zuzug, ihrer Integration sowie bei ihrer Rückkehr beraten. Die Sozialberatung ziele darauf, so die Übereinkunft, zwischen den Ratsuchenden einerseits und den allgemeinen Angeboten staatlicher Stellen sowie freier Träger andererseits zu vermitteln. Zugleich gelte es, die Ratsuchenden „in die Lage zu versetzen, ihr Leben selbständig zu gestalten.“ Als Beratungsschwerpunkte wurden unter anderem „Arbeit und soziale Versorgung“, Integration, Bildung, Familienfragen, individuelle Probleme und die „Bewahrung der kulturellen Identität“ der Ratsuchenden genannt.[10]

Die Zielgruppen blieben allerdings eng gefasst: Das Beratungsangebot war wie bisher nach Nationalitäten aufgeteilt und stand weiterhin nur den einst angeworbenen Arbeitskräften und ihren Familienangehörigen aus jenen Ländern offen, mit denen die Bundesrepublik die Anwerbeabkommen geschlossen hatte. Menschen aus weiteren Drittstaaten, etwa Schutzsuchende, deren Zahl seit Anfang der 1980er Jahre kontinuierlich stieg, blieben von diesem Beratungsangebot ausgeschlossen.[11] Die Finanzierung der Ausländersozialberatung sollten nach einer Verständigung im Jahr 1987 Bund und Länder zu gleichen Teilen übernehmen; in der Praxis wurde diese Aufteilung allerdings nicht immer eingehalten.[12] Daneben brachten auch die jeweiligen Träger Eigenanteile ein.

In den 1990er Jahren lebten immer mehr Zugewanderte in Deutschland, die zwar einen Beratungsbedarf hatten, denen die Ausländersozialberatung aber aufgrund der festgelegten Zielgruppen nicht offen stand. Das betraf etwa Zugewanderte aus dem östlichen Europa abseits der Aussiedleraufnahme oder viele Menschen, die nach Deutschland geflohen waren.[13] Bund, Länder und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege überarbeiteten schließlich die Beratungsgrundsätze, die Anfang 1999 in Kraft traten und die Ausländersozialberatung erweiterten. Nunmehr konnten auch die weiteren in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vertretenen Verbände vom Bund für eine Ausländersozialberatung gefördert werden. Neben dem spezifischen, auf bestimmte Gruppen beschränkten Angebot konnten die Verbände nun auch eine „nationalitätenübergreifende Beratung“ anbieten. Zur Zielgruppe der Ausländersozialberatung gehörten nun auch Nichtdeutsche, die über einen „auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus“ verfügten.[14]

Vorläufer II: Die Aussiedlersozialberatung

Neben der Ausländersozialberatung hatte sich in der Bundesrepublik eine eigene Beratungsstruktur für Aussiedler*innen entwickelt. Bei ihnen handelte es sich um Angehörige deutscher Minderheiten, die vor allem in den Staaten des östlichen Europa gelebt hatten und unter bestimmten Bedingungen in die Bundesrepublik ausreisen konnten. Die Aufnahme von Aussiedler*innen in der Bundesrepublik begann im Jahr 1950. Wie vielen Aussiedler*innen in den folgenden Jahren und Jahrzehnten die Ausreise in die Bundesrepublik praktisch möglich war, war allerdings von den wechselnden Ausreisebedingungen der Staaten im östlichen Europa abhängig. Die Aufnahmezahlen schwankten daher im Laufe der Jahre stark. Insgesamt kamen zwischen 1950 und 1989 rund 2 Millionen Aussiedler*innen in die Bundesrepublik.15 Diese waren aber keineswegs eine homogene Gruppe. Vielmehr wanderten Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebensgeschichten, Erfahrungen und Hintergründen – und damit jeweils eigenen Beratungs- und Unterstützungsbedarfen – zu.[16]

Die Wohlfahrtsverbände und weitere Organisationen wie die Vertriebenenverbände hatten sich der in der Bundesrepublik eintreffenden Aussiedler*innen schon seit den 1950er Jahren angenommen. Bereits im Grenzdurchgangslager Friedland, dem zentralen Erstaufnahmeort der Aussiedler*innen in der Bundesrepublik, waren die Caritas, das Evangelische Hilfswerk bzw. die Innere Mission, das Deutsche Rote Kreuz und die Arbeiterwohlfahrt aktiv, unterstützten die Ankommenden und verwiesen sie an die lokalen Anlaufstellen der Verbände in ihren künftigen Wohnorten.[17]

Foto des Deutschen Roten Kreuzes im Grenzdurchgangslager Friedland, ©privat

Ehemalige Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes im Grenzdurchgangslager Friedland, Aufnahme von 2008, © privat

Angesichts der seit der zweiten Hälfte der 1980er Jahre wieder steigenden Zahlen aufgenommener Aussiedler*innen aus dem östlichen Europa – insbesondere aus Polen, Rumänien sowie der Sowjetunion – förderte der Bund nun eine neu eingeführte Aussiedlersozialberatung. Diese 1988 etablierte Beratungsstruktur blieb zu Beginn und in den folgenden Jahren auch deshalb von der Ausländersozialberatung getrennt, weil Aussiedler*innen beziehungsweise Spätaussiedler*innen, wie ihre Bezeichnung seit 1993 offiziell lautet, als sogenannte deutsche Volkszugehörige in der Bundesrepublik aufgenommen wurden und die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Damit waren sie auch in ihren sozialen Rechten anderen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft gleichgestellt. Zugleich stellten sich bei ihnen nicht jene aufenthaltsrechtlichen Fragen, die für die Zielgruppe der Ausländersozialberatung vielfach von hoher Bedeutung waren. Mit den Herausforderungen des Ankommens und Einfindens in einer neuen Gesellschaft waren sie aber gleichwohl konfrontiert.

Träger der Aussiedlersozialberatung waren unter anderem der Bund der Vertriebenen (BdV) und die in der BAGFW zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände. Auf Ebene der Bundesregierung war das Familienministerium für diese Beratungsstruktur zuständig.

Entwicklungen in der DDR

In der DDR waren vergleichbare Beratungsstrukturen nicht entstanden. Zum einen waren im Vergleich zur Bundesrepublik deutlich weniger Menschen in die DDR zugewandert. So war etwa die Zahl der Aussiedler*innen, die aus Polen oder der Sowjetunion in die DDR kam (und dort „Übersiedler“ genannt wurden), sehr überschaubar. Zum anderen hatte die Staatsführung wenig Interesse an einer Unterstützung für die Gruppe der zugewanderten Menschen in der DDR. Menschen aus zahlreichen Ländern wurde zwar ein Studium in der DDR ermöglicht, ihre „individuellen Bedürfnisse“ wurden aber, wie der Historiker Patrice Poutrus festhält, „vom SED-Staat im Allgemeinen ignoriert“. Die sogenannten „Vertragsarbeiter“ wiederum, die neben Ungarn und Polen insbesondere aus Angola, Kuba, Algerien, Mosambik und Vietnam in die DDR kamen, blieben eine marginalisierte Randgruppe, die laut Poutrus eher der Kontrolle denn der Unterstützung staatlicher Stellen ausgesetzt war.[18] Teilweise war aber die Volkssolidarität, der einheitliche Wohlfahrtsverband der DDR, in die Unterstützung bestimmter Gruppen von Zugewanderten eingebunden.[19]

Nach der Wende entstanden die Beratungsstrukturen der Wohlfahrtsverbände für Zugewanderte – die Ausländer- wie auch die Aussiedlersozialberatung – auch in Ostdeutschland. Die Ausländersozialberatung wurde dabei auch zuständig für die früheren „Vertragsarbeiter“ der DDR und ihre Familienangehörigen.[20] Die Volkssolidarität wurde Teil des Paritätischen Gesamtverbandes, dem seinerseits seit 1999 die Förderung einer Ausländersozialberatung durch den Bund offen stand.

Zusammenlegung von Ausländer- und Aussiedlersozialberatung und konzeptionelle Fortentwicklung

In den späten 1990er und frühen 2000er Jahren rangen Bund, Länder, Parteien und gesellschaftliche Akteure um vielfältige rechtliche wie politische Fragen rund um das Thema „Zuwanderung“. Allmählich setzte sich dabei die Erkenntnis durch, dass Deutschland nicht nur faktisch seit langem ein Einwanderungsland war, sondern auch politisch als solches verstanden werden sollte.[21] Während ein Schwerpunkt der öffentlichen Debatte auf den Neuerungen im Einbürgerungsrecht lag, wurden auch die (mittlerweile so bezeichnete) Migrationsberatung sowie die Sprachförderung neu gestaltet.

Mit dem 2005 nach kontroversen Debatten in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurde – neben vielen anderen Fragen, die das Gesetzespaket regelte – gesetzlich festgelegt, dass die Förderung der Integration von Zugewanderten eine staatliche Aufgabe ist.[22] In der Praxis bedeutete dies zum einen, dass der Bund nun Integrationskurse förderte, die von verschiedenen Trägern nach einem bundesweit einheitlichen Konzept angeboten wurden und die neben den eigentlichen Sprachkursen auch Unterrichtseinheiten zum Leben in Deutschland umfassten. Zur Teilnahme an diesen Kursen waren Zugewanderte teils verpflichtet, andere konnten freiwillig an ihnen teilnehmen. Allerdings standen die Integrationskurse nicht allen zugewanderten Menschen offen.[23]

Zum anderen wurden die vom Bund geförderten Programme Ausländersozialberatung und Aussiedlersozialberatung zusammengelegt. Denn im Bundesinnenministerium war man zu der Überzeugung gekommen, dass sich ungeachtet fortbestehender aufenthaltsrechtlicher Unterschiede die Herausforderungen für Aussiedler*innen, Flüchtlinge und zugewanderte Nichtdeutsche ähnelten. Getrennte Beratungsstrukturen mit unterschiedlichen ministeriellen Zuständigkeiten und Finanzierungswegen erschienen daher nicht länger sinnvoll.[24]

Die Federführung für das zusammengeführte Beratungsangebot lag nun beim Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).[25] Zugleich übernahm der Bund die alleinige Förderung des Programms, die Bundesländer waren damit finanziell nicht länger in dieses Beratungsprogramm involviert. Die jeweiligen Träger brachten darüber hinaus wie bisher einen finanziellen Eigenanteil ein.[26] Für junge Zugewanderte zwischen 12 und 27 Jahren blieben weiterhin die selbst erst 2004 konzeptionell neu aufgestellten Jugendmigrationsdienste (JMD) zuständig, die über das Bundesfamilienministerium gefördert wurden und bis heute werden.[27]

Offen stand die neue Migrationsberatung nunmehr jenen Menschen, die die neu geschaffenen Integrationskurse besuchen konnten oder mussten. Während es seit Beginn der Ausländersozialberatung keine zeitliche Beschränkung des Angebots gegeben hatte, weil viele Zugewanderte auch nach längerem Aufenthalt in Deutschland eine Unterstützung benötigten,[28] änderte sich dies nun. Das Bundesinnenministerium hielt 2004 in einer Neukonzeption der Migrationsberatung fest, dass der Fokus der bundesgeförderten Beratung auf der Gruppe der „Neuzuwanderer“ liegen sollte, für deren Definition der Zeitraum von drei Jahren nach der Einreise nach Deutschland maßgeblich sein sollte. Das Ziel sei es, den Integrationsprozess [...] gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten.“ Ein „zeitlich befristetes (maximal dreijähriges), bedarfsorientiertes, individuelles migrationsspezifisches Erstberatungsangebot mit einer Fokussierung auf die Integrationsförderung“ solle dazu beitragen, die Ratsuchenden „zu selbstständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen.“[29] Nach dem Verständnis des Bundesinnenministeriums sollte es sich um ein – nun allein vom Bund finanziertes – Grundberatungsangebot handeln, das die Bundesländer um eigene Beratungsstrukturen ergänzen sollten.[30]

Zugleich hatte der Bund den Bedarf an einer stärkeren interkulturellen Öffnung dieser Regeldienste erkannt. Aufgabe der Migrationsberatung sollte daher neben der Beratung der Zielgruppen, wie es in der Neukonzeptionierung des Bundesinnenministeriums hieß, auch die „aktive[n] Mitarbeit in kommunalen Netzwerken (ggf. auch Aktivierung von Netzwerken) sowie Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung/Vernetzung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden“ sein.[31]

Die Migrationsberatung seit 2005

Die neue Beratungsstruktur startete 2005 unter dem Namen Migrationserstberatung (MEB). Träger der durch den Bund geförderten Beratung sind seither die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege – die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Caritas, das Deutsche Rotes Kreuz (DRK), die Diakonie, der Paritätische Gesamtverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland – sowie der Bund der Vertriebenen (BdV). Weil der Bund den Bedarf an einer sogenannten „nachholenden Integration“ anerkannte, also in vielen Fällen mehr als eine zeitlich streng begrenzte „Erstberatung“ notwendig war, erfolgte 2010 die Umbenennung in Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE).[32] Seit 2024 trägt das Angebot den Namen Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE).[33] Die Zielgruppen des Beratungsangebots und die Beratungsschwerpunkte werden seither in Förderrichtlinien, die das Bundesinnenministerium herausgibt, immer wieder leicht angepasst.

Zugewanderte werden von der MBE in den Beratungsstellen vor Ort, am Telefon und per Mail beraten. Zum 1. August 2019 wurde darüber hinaus auch eine Beratung per Chat etabliert, die über die Plattform mbeon durchgeführt wird. Da die Mittel für die Migrationsberatung jährlich im Bundeshaushalt neu festgelegt werden, schwankt die Zahl der Beratungseinrichtungen von Jahr zu Jahr. 2023 verfügte die MBE über rund 1.430 Beratungseinrichtungen (Haupt- und Nebenstellen). Insgesamt wurden durch die MBE-Beratung in jenem Jahr knapp 600.000 Ratsuchende erreicht.

Fußnoten

[1] Siehe zu diesem Themenkomplex Jochen Oltmer/Axel Kreienbrink/Carlos Sanz Diaz (Hg.), Das „Gastarbeiter“-System. Arbeitsmigration und ihre Folgen in der Bundesrepublik Deutschland und Westeuropa, München 2012; Ulrich Herbert/Karin Hunn, Gastarbeiter und Gastarbeiterpolitik in der Bundesrepublik. Vom Beginn der offiziellen Anwerbung bis zum Anwerbestopp (1958 bis 1973), in: Axel Schildt/Detlev Siegfried/Karl Christian Lammers (Hg.), Dynamische Zeiten. Die 60er Jahre in den beiden deutschen Gesellschaften, Hamburg 2000, S. 273- 310.

[2] Vgl. dazu Deutscher Bundestag, Drs. 03/2236, Antwort des Bundesarbeitsministers auf die Kleine Anfrage der FDP, Ausländische Arbeitskräfte in Deutschland, 17. November 1960.

[3] Siehe für diese Aufteilung in der Frühphase der Anwerbeabkommen: Deutscher Bundestag, Drs. 04/859, Bundesarbeitsminister, Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland, 21. Dezember 1962, S. 7.

[4] Deutscher Bundestag, Drs. 03/2236, Antwort des Bundesarbeitsministers auf die Kleine Anfrage der FDP, Ausländische Arbeitskräfte in Deutschland, 17. November 1960, S. 2.

[5] Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Soziale Arbeit im Spiegel der Migrationspolitik 1955 - 2017. Die AWO Migrationsdienste, Berlin 2019, S. 7. – Das Anwerbeabkommen mit der Türkei war im Oktober 1961 unterzeichnet worden.

[6] Herbert/Hunn, Gastarbeiter und Gastarbeiterpolitik, S. 295.

[7] Siehe hierfür Deutscher Bundestag, Drs. 04/859, Bundesarbeitsminister, Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland, 21. Dezember 1962, S. 8. Aus Sicht der AWO siehe Wolfgang Barth, Arbeit – Wohnheim – Bahnhof. Die Arbeiterwohlfahrt als Anlaufstelle für türkischsprachige Gastarbeiter, in: Politik & Kultur 05/2021, S. 28 und Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, 25 Jahre Sozialdienste für Ausländer, Bonn 1987.

[8] Vgl. etwa Eugen Baldas, Integration als Aufgabe verbandlicher Caritas, in: JCSW 35 (1994), S. 209-224, hier S. 214.

[9] Grundsätze für Aufgaben, Arbeitsweise und Organisation der Sozialberatung für in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer in der Trägerschaft von Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege vom 14. November 1984, abgedruckt in: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, 25 Jahre Sozialdienste, S. 44-49. In der Präambel sind auch die Zahlen zu den Beratungsstellen zu finden.

[10] ebd., S. 45.

[11] ebd., S. 44; vgl. auch Wolfgang Barth, Von der Sozialbetreuung zur interkulturellen Sozialarbeit im Einwanderungsland, in: Carmen Teixeira (Hg.), Geschichte der Zuwanderung in Nordrhein-Westfalen. Flucht, Vertreibung, Aussiedlung, Arbeitsmigration, Bonn 2022, S. 363-379, hier S. 367.

[12] Barth, Von der Sozialbetreuung zur interkulturellen Sozialarbeit, S. 368; Bundesministerium des Inneren, Neukonzeption der Migrationsberatung, Stand: 01.12.2004, S. 4.

[13] Für die Aufnahme von Schutzsuchenden siehe etwa Patrice G. Poutrus, Umkämpftes Asyl. Vom Nachkriegsdeutschland bis in die Gegenwart, Berlin 2019, S. 161-178. Für die Zuwanderung aus dem östlichen Europa siehe Jannis Panagiotidis, Postsowjetische Migration in Deutschland. Eine Einführung, Weinheim/Basel 2021.

[14] Grundsätze für Aufgaben, Arbeitsweise und Organisation der Sozialberatung für in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer in der Trägerschaft von Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege vom 14. November 1984 in der Fassung vom 28. Mai 1998, in: Bundesarbeitsblatt 1/1999, S. 52f.; vgl. auch Deutscher Bundestag, Drs. 14/2674, Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland, 9.2.2000, S. 94f.

[15] Siehe für die Zahlen Bundesverwaltungsamt, Spätaussiedler und ihre Angehörigen. Registrierungen/Verteilungen nach Herkunftsstaaten. Zeitreihe 1950 – 2022, 28. Februar 2023.

[16] Einen kurzen Überblick über die Gruppe der Aussiedler*innen und die Bedingungen der Zuwanderung bietet Jannis Panagiotidis, Aussiedler, in: bpb, Dossier Migration, 14. Mai 2018. Eine umfassende Analyse bei Jannis Panagiotidis, The Unchosen Ones: Diaspora, Nation, and Migration in Israel and Germany. Bloomington, Indiana 2019.

[17] Zur Geschichte des Lagers und der dortigen Arbeit der Wohlfahrtsverbände siehe Sascha Schießl, »Das Tor zur Freiheit«. Kriegsfolgen, Erinnerungspolitik und humanitärer Anspruch im Lager Friedland (1945-1970), Göttingen 2016.

[18] Patrice G. Poutrus, Aufnahme in die ›geschlossene Gesellschaft‹. Remigranten, Übersiedler, ausländische Studierende und Arbeitsmigranten in der DDR; in: Jochen Oltmer (Hg.), Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, Berlin 2016, S. 853-893, Zitat S. 869.

[19] Siehe knapp Poutrus, Umkämpftes Asyl, S. 125.

[20] Vgl. Grundsätze für Aufgaben, Arbeitsweise und Organisation der Sozialberatung (Fassung 28.5.1998), S. 52.

[21] Zu diesen Entwicklungen siehe grundsätzlich Maria Alexopoulou, Deutschland und die Migration. Geschichte einer Einwanderungsgesellschaft wider Willen, Ditzingen 2020 und mit lokalgeschichtlichem Fokus Klaus Neumann, Blumen und Brandsätze. Eine deutsche Geschichte 1989-2023, Hamburg 2024.

[22] Vgl. § 43 des mit dem Zuwanderungsgesetz neu eingeführten Aufenthaltsgesetzes (BGBl I 2004, S. 1964).

[23] Susanne Lochner, Integrationskurse als Motor für gesellschaftlichen Zusammenhalt?, in: bpb.de vom 5.2.2018.

[24] Bundesministerium des Inneren, Neukonzeption der Migrationsberatung, Stand: 01.12.2004, S. 7.

[25] Siehe dazu § 45 des Aufenthaltsgesetzes, in dem es in der Erstfassung hieß: „Der Integrationskurs kann durch weitere Integrationsangebote, insbesondere ein migrationsspezifisches Beratungsangebot, ergänzt werden. Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle entwickelt ein bundesweites Integrationsprogramm, in dem insbesondere die bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern für Ausländer und Spätaussiedler festgestellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrationsangebote vorgelegt werden.“ (vgl. BGBl I 2004, S. 1965).

[26] Vgl. Bundesministerium des Inneren, Neukonzeption der Migrationsberatung, Stand: 01.12.2004, S. 12.

[27] Die Jugendmigrationsdienste führten diesen Namen seit 2004, diese waren zumeist aus den Jugendgemeinschaftswerken hervorgegangen.

[28] Vgl. etwa Grundsätze für Aufgaben, Arbeitsweise und Organisation der Sozialberatung (Fassung 28.5.1998), S. 52.

[29] Bundesministerium des Inneren, Neukonzeption der Migrationsberatung, Stand: 01.12.2004, S. 9.

[30] ebd., S. 11.

[31] ebd., S. 10.

[32] Siehe Bundesministerium des Innern, Förderrichtlinien zur Durchführung einer Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), in: GMBl 2010, Nr. 13, S. 260-264.

[33] Bundesministerium des Innern und für Heimat, Förderrichtlinie zur Durchführung, einer Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) vom 26. Mai 2023, in: GMBl 2023. Nr. 35, S. 750-755. Die Förderrichtlinie trat zum 1. Januar 2024 in Kraft.

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