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Wolfgang Barth während der Jubiläumsveranstaltung am 1. Juli 2025 in Berlin, © Kira Hofmann, Photothek/BAGFW

„Die Migrationsberatungen haben bislang jede Herausforderung angenommen.“

Wolfgang Barth kam 1988 als Sprachwissenschaftler zum AWO-Bundesverband. Bis er 2020 in den Ruhestand ging, hat er dort zum Thema Migration gearbeitet und an der Entstehung der MBE in ihrer heutigen Form mitgewirkt. Hier kommt er als jahrzehntelanger Experte und inzwischen unabhängiger Beobachter zu Wort. Im Interview erläutert er, wie sich aus seiner persönlichen Fachsicht die Migrationsberatung fortentwickelt.

Sie haben beim AWO-Bundesverband über viele Jahre die Entwicklung der Migrationsberatung eng begleitet. Wie sind sie selbst zu dieser Tätigkeit gekommen?

Wolfgang Barth: Ich bin im Ruhrgebiet aufgewachsen und habe schon sehr früh in den Schul- und später in den Semesterferien in einer Metallfabrik gearbeitet. Die Arbeitskollegen in der Fabrik waren hauptsächlich türkeistämmige Menschen. Als Student der Sprachwissenschaft war das Kennenlernen der türkischen Sprache ein faszinierendes Eintauchen in eine andere Welt. Als junger Student habe ich einmal damit begonnen, in der Frühstückspause ein wenig Deutsch zu vermitteln. Nach der dritten derartigen Frühstückspause wurde ich zum Personalchef gerufen, der mich kategorisch anwies: „Lassen Sie das. Die Leute sind zum Arbeiten hier und nicht zum Quatschen.“ In diesem Augenblick habe ich mein Lebensthema gefunden. Ich gestehe, dass ich ein Kopfschütteln nicht unterlassen kann, wenn ich mal wieder höre „Sprache ist der Schlüssel zur Integration.“ Das mag ja so sein, aber in den 1960er/1970er Jahren war nur das Funktionieren am Arbeitsplatz bedeutsam.

Ich habe dann ab 1977 als Deutschlehrer in einem berufsvorbereitenden Deutschkurs gearbeitet, der seinerzeit als „Maßnahme zur sozialen Eingliederung (MSE)“ bezeichnet wurde. Unser Team hat dann im Auftrag der AWO Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dieser Maßnahme konzipiert und durchgeführt. Ich bin dann 1988 zum Bundesverband in die damalige Abteilung „ausländische Arbeitnehmer“ als Referent für jugendliche Migranten gewechselt. Seit 1994 war ich dann in der Abteilungsleitung.

Einer der Vorläufer der heutigen MBE war die Ausländersozialberatung, an der auch die AWO beteiligt war.

Wolfgang Barth: Geboren wurden diese Sozialdienste für die – wie es damals hieß – „ausländischen Arbeitnehmer“ mit den Anwerbeabkommen der 1950er und 1960er Jahre. Nach der Anwerbung wurde sehr schnell deutlich, dass die angeworbenen Arbeitskräfte und die Arbeitgeber oftmals konflikthafte Situationen lösen mussten. Auch der gesellschaftliche Kontakt zwischen den angeworbenen Arbeitskräften und der deutschen Gesellschaft musste durchaus gelernt werden. Angesichts dieser Lage hat das damals zuständige Innenministerium bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege angefragt, ob diese eine vermittelnde Beratung für die ausländischen Arbeitskräfte übernehmen könnten. Von den sechs Verbänden der Freien Wohlfahrt haben die AWO, der Caritasverband und das Diakonische Werk sich zum Aufbau einer entsprechenden Beratungsstruktur bereit erklärt. In der Praxis wurden dann Beratungsdienste aufgebaut, die nach dem Prinzip „Landsleute beraten Landsleute“ strukturiert waren. Die konzeptionelle Grundidee war, dass die Beratung in den jeweiligen Nationalsprachen durchgeführt werden sollte, um so ein schnelles Verstehen und Kommunizieren sicherzustellen. Diese Dienste wurden von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch von den Betrieben und Behörden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Veranstaltungen zu wichtigen Themen organisiert, aber auch einfach nur gemeinschaftliche Treffen durchgeführt.

Nachdem die Bundesregierung diese Form der Anwerbung von Arbeitskräften 1973 beendet hatte, hat sich diese Beratung thematisch dann weiterentwickelt.

Wolfgang Barth: Nach dem Anwerbestopp blieben viele Zugewanderte in der Bundesrepublik und der Familiennachzug wurde immer wichtiger. Die Beratung bezog sich nun nicht mehr allein auf den Interessensausgleich am Arbeitsplatz und das Thema Wohnen, sondern auf das gesamte Lebenskonzept von eingewanderten Familien. Das heißt, die Aufgaben der Beratung wurden immer differenzierter. Mit dem Nationalitätenprinzip waren die jeweiligen Beratungssprachen allerdings immer nur die staatlich anerkannten Sprachen der Länder, mit denen Anwerbeabkommen geschlossen worden waren. Das bedeutete, dass zum Beispiel die vielfältige Sprachenwirklichkeit der Eingewanderten aus der Türkei überhaupt keine Rolle spielte.

In den 1980er und 1990er Jahren wurde die Einwanderungssituation in der Bundesrepublik immer komplexer. Insbesondere in den Ballungsgebieten wuchs die Zahl der Zugewanderten, die zu der damals noch vorhandenen statistischen Kategorie „andere Ausländergruppen“ gehörte. Es wurde aber festgehalten an dem Sprachmonopol und dem Nationalitätenprinzip der Beratung der Verbände. Damit gab es kein Beratungsangebot für jene Gruppen von Zugewanderten, denen die Ausländersozialberatung nicht offenstand, etwa für Menschen aus dem Iran. Und für diese damit keinerlei Angebot, um eine kompetente Beratung und einen Zugang zur allgemeinen Daseinsvorsorge zu bekommen. Denn es wurde immer deutlicher, dass viele Zugewanderte keinen direkten Zugang zu den normalen Dienstleistungen der sozialen Daseinsvorsorge – wie die Jugendämter, die Altenhilfe und viele andere – hatten.

Das bedeutete also, die damaligen Beratungsstellen mussten bestimmte Ratsuchende wegschicken?

Wolfgang Barth: Vor Ort wurde es immer komplizierter. Die Kolleginnen und Kollegen der Ausländersozialberatung durften also zum Beispiel Menschen aus dem Iran gar nicht beraten, weil sie für diese keine Zuständigkeit hatten. Denn die Zuständigkeit wurde ja aus den Anwerbeabkommen und der Staatsangehörigkeit abgeleitet, aber nicht aus einem Bedürfnis und einer Notlage der Menschen. Das war dann für uns von der AWO und für die anderen Verbände der Anlass zu sagen: Wir können diese Konstruktion, bei der die Staatsangehörigkeit den Zugang zu einer Dienstleistung bestimmt, nicht mehr aufrechterhalten, weil die Einwanderungsrealität vor Ort durch dieses Konzept nicht mehr bedürfnisgerecht abgebildet wird.

Was noch hinzukam: An der 1988 eingeführten Aussiedlerberatung waren alle Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Bund der Vertriebenen (BdV) beteiligt und nicht nur AWO, Caritas und Diakonie. Und es gab mit den Jugendgemeinschaftswerken, die heute die Jugendmigrationsdienste sind, ein jugendspezifisches Angebot.

Wie haben die Wohlfahrtsverbände auf diese Entwicklung reagiert?

Wolfgang Barth: Wir haben Mitte der 1990er Jahre bei der Analyse der Situation vor Ort festgestellt: Wir haben zum einen ein differenziertes Beratungssystem mit sozialpädagogischen und sozialarbeiterischen Standards mit den Jugendgemeinschaftswerken für Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte – mit Schwerpunkt auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Wir haben weiterhin einen Beratungsdienst für erwachsene Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Und wir haben die Ausländersozialberatung, die entsprechend der früheren Anwerbeabkommen auf das Nationalitätenprinzip beschränkt war. Das waren drei Beratungssysteme, die beim Familien- und Jugendministerium, beim Bundesinnenministerium und beim Bundesarbeitsministerium verortet waren. Und wenn man sich den Aufgabenkatalog, die Beratungspraxis, die Beratungsansätze und -konzepte anschaute, waren die drei Beratungssysteme durchaus vergleichbar. Es war überhaupt nicht nachvollziehbar, warum da drei Bewilligungssysteme dreimal das Gleiche finanzieren und auf die Beine stellen sollten. Das galt übrigens auch für die Frage des Deutschlernens.

Und die Wohlfahrtsverbände wollten diese Aufteilung Ausländersozialberatung – Aussiedlerberatung – Jugendgemeinschaftswerke überwinden?

Wolfgang Barth: Es stellte sich die Frage: Warum bringen wir diese drei Systeme – sowohl bei der Beratung als auch bei den Deutschkursen – nicht zusammen? Denn die zu bewältigenden Aufgaben für Zugewanderte beim Klarkommen in der Bundesrepublik orientieren sich an ungefähr zehn Kernthemen, also zum Beispiel: Wo finde ich einen Arbeitsplatz? Wo finde ich ein Dach über dem Kopf? Welche Bildungszugänge haben meine Kinder? Wie kann ich Deutsch lernen? Und diese Kernfragen sind völlig losgelöst von der Sprache, die die Menschen mitbringen, von der Religion oder von dem, was man kulturelles oder mentales Gepäck nennt. Es ging den Wohlfahrtsverbänden also um eine Dienstleistung für alle.

Die Berater*innen berieten gemäß dem Nationalitätenprinzip der Ausländersozialberatung bis in die 1990er Jahre noch in den jeweiligen Landessprachen. Das mussten die Verbände in Hinblick auf eine mögliche Öffnung ja sicher auch berücksichtigen?

Wolfgang Barth: Wir haben dann auch gesagt: Wir müssen weg vom Konzept „Landsleute beraten Landsleute“. Das war aber eine ganz schwierige Debatte, weil es natürlich auch einen Veränderungswillen der Kolleginnen und Kollegen notwendig gemacht hat. Das haben auch alle Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mitgemacht. Der zweite Impuls war zu sagen: Auch die soziale Daseinsvorsorge im kommunalen Zuständigkeitsbereich und auch bei den Freien Trägern haben eine Dienstleistung in der Einwanderungsgesellschaft anzubieten. Und diese muss den Bedürfnissen und Bedarfen der Ratsuchenden gerecht werden. Das wurde dann in der Chiffre der „interkulturellen Öffnung“ festgehalten. Das waren die beiden großen Horizonte, die dann aufgesetzt wurden, für die Entwicklung hin zur MBE.

Und wie kamen diese konzeptionellen Überlegungen der Verbände in die politische Debatte? Denn über die Ausgestaltung der Förderung entscheidet ja damals wie heute der Bund.

Wolfgang Barth: 2001 wurde von der Zuwanderungskommission unter Rita Süßmuth erstmals darüber nachgedacht, ob nicht der Bund auch die Verpflichtung hätte, ein Ankommenspaket zu entwickeln, das Zugewanderte beim Zurechtkommen in der Bundesrepublik begleitet. Diese Fragen konnte ich bei einer Anhörung der Zuwanderungskommission in drei oder vier Stunden entwickeln und das ist dann dort aufgenommen wurden. Und es war auch die Zuwanderungskommission, die eine Diskussion der Verbände aufgegriffen hat, die darauf hinauslief anzuerkennen, dass die Bundesrepublik ein Einwanderungsland ist. Die Zuwanderungskommission war auch die erste, die zart angedeutet hat, dass Deutschland ein Einwanderungsland sein könnte. Nur war diese Debatte nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sofort wieder beendet. Nun geriet der Islam, der vorher in der ganzen Migrations- und Einwanderungsfrage kaum eine Rolle gespielt hatte, in das Zentrum der öffentlichen Debatte. Die Frage des Zuwanderungsgesetzes war damals eines der umstrittensten politischen Themen überhaupt. Die Verbände haben aber gesagt: Wir müssen daran festhalten, unsere Migrationsberatung zukunftstauglich zu machen.

Zum Beginn des Jahres 1999 waren immerhin schon einmal die Zielgruppen der Ausländersozialberatung erweitert worden.

Wolfgang Barth: Dieser Zwischenschritt bezog sich aber ausschließlich auf die ausländischen Arbeitskräfte und ihre Familienangehörigen. Damals war noch das Arbeitsministerium zuständig und das Arbeitsministerium hat dann mit der Formulierung eines „auf Dauer ausgelegten Aufenthaltsstatus“ die Zielgruppe auch für Ratsuchende aus anderen Herkunftsländern geöffnet. Eines der großen Probleme bestand zum Beispiel darin, die Finanzierungskompetenz des Bundes haushaltsrechtlich zu begründen. Für die Beratung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern war die Frage geklärt: Die Finanzierungskompetenz des Bundes leitet sich aus der Verantwortung des Bundes für die Folgen des Zweiten Weltkriegs ab. Die Bundeszuständigkeit für die Finanzierung von Zuschüssen für die Beratung von Zugewanderten aus den Anwerbeländern beruht auf der außenpolitisch begründeten Verantwortung des Bundes für die damaligen Anwerbevereinbarungen. Im Verlauf der dynamischen Einwanderungsgeschichte wurde diese Zuständigkeit immer brüchiger. Aus den ehemaligen Anwerbeländern Portugal, Spanien und Griechenland wurden europäische Partnerländer, die mit der Niederlassungsfreiheit über eine der europäischen Grundrechte verfügen.

Nach langem politischem Ringen wurde dann 2004 das Zuwanderungsgesetz verabschiedet. Was hat sich dadurch organisatorisch geändert?

Wolfgang Barth: Schlussendlich ist das Gesetz erst 2005 in Kraft getreten. Zu dem Zeitpunkt war es politisch so, dass das Bundesinnenministerium unter der Ägide von Otto Schily gesagt hat: „Wir sind das Integrationsministerium. Wir sind zuständig für alle.“ Das hat auf der ministerialen Bundesebene dazu geführt, dass alle anderen Ministerien – es gab bis dahin neben den verschiedenen Förderungen der Beratungsstrukturen und der Deutschkurse in vielen Ministerien auch noch weitere Projekte – die Zuständigkeiten an das BMI abgegeben haben. Nur das Familien- und Jugendministerium hat die Förderung für die Jugendgemeinschaftswerke – die in dieser Zeit in Jugendmigrationsdienste umbenannt wurden – im Förderinstrument des Bundes für die Jugendhilfe, im Kinder- und Jugendplan, gehalten. Deshalb gibt es die Jugendmigrationsdienste weiterhin als eigenständige Fördersäule.

Kommen wir zu den Folgen für die Träger selbst. Zum Start der Migrationsberatung waren die Beratungsangebote der Verbände unterschiedlich groß, weil bis in die späten 1990er Jahre allein AWO, Diakonie und Caritas für die Ausländersozialberatung zuständig gewesen waren. Wie wurde das nun neu ausbalanciert?

Wolfgang Barth: Die AWO war – wegen der Zuständigkeit für Menschen aus der Türkei, aus Teilen Jugoslawiens und aus Marokko und Tunesien – immer der größte Träger im Bereich der Ausländersozialberatung. Daher war bei der Neugestaltung der Migrationsberatung immer klar, dass die AWO ihren Anteil würde verringern müssen. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der BdV haben sich dann darauf geeinigt, ein System zu entwickeln, wie wir aufeinander zuwachsen können. Wir haben uns eine Periode von zehn Jahren gegeben, in der klar war, dass die AWO und auch die Caritas Zuschüsse abgeben müssen, während die anderen aufwachsen – aber immer nur nach den Möglichkeiten, wie die Verbände vor Ort die Beratung gestalten können. Und das haben wir in zehn Jahren geschafft. Dabei wurden die Prozentwerte der Fördermittel festgelegt, die die einzelnen Verbände bekommen.

Mit der nun zusammengeführten Migrationsberatung wurde die Dauer der Beratung zeitlich perspektivisch auf drei Jahre begrenzt, eine längere Beratung sollte die Ausnahme sein. Wie sahen das die Verbände?

Wolfgang Barth: Wir haben auf Bundesebene immer argumentiert, es braucht fünf bis sieben Jahre als einen realistischen Zeitrahmen für eine Migrationsberatung von Zugewanderten. Das Bundesinnenministerium war aber hartnäckig und hat auf den ersten drei Jahren des Aufenthalts bestanden, in der die Beratung stattfinden sollte. Die strukturelle Idee dahinter war zu sagen, der Bund übernimmt Verantwortung für die lebensweltliche Orientierung in den ersten drei Jahren des Aufenthalts. Der Bund hat seine Zuständigkeit für ein Grundangebot des Ankommens wahrgenommen und aufrechterhalten. Danach geht es in die Regelversorgung von Bund und Ländern. Und dieses „danach“ hat in einer föderalen Struktur häufig nicht funktioniert. Die Weigerung der meisten Länder, den Staffelstab zu übernehmen mit einem eigenständigen Angebot, hat dazu geführt, dass der Bund immer weiter seine Angebote aufrechterhält – auch in Hinblick auf den weiteren Beratungsbedarf über die ersten Jahre hinaus.

Die Förderrichtlinie formuliert einen Ausweg aus dieser Entweder-Oder-Konstellation und eröffnet eine andere Betrachtungsweise. Dort heißt es, dass „bei begründetem Bedarf einer nachholenden Integration“ die MBE auch Zugewanderten offenstehe, die bereits länger in Deutschland leben. Ein möglicher Indikator hierfür sind die nicht ausreichenden Deutschkenntnisse. Nach dem Gemeinsamen Referenzrahmen für Sprachen sind Sprachkenntnisse ausreichend, wenn das Niveau B1 erfolgreich nachgewiesen wurde. Man könnte also ein Sprachzertifikat zum Beispiel mit Niveau B1 als Indiz heranziehen.[1]

Sie selbst sind ja nun seit einigen Jahren im Ruhestand. Wie blicken Sie nun von außen auf die aktuellen Entwicklungen der Migrationsberatung?

Wolfgang Barth: Die Differenzierung der Einwanderungsgesellschaft hat ja erheblich zugenommen in den Nuller- und in den Zehnerjahren durch die Fachkräftezuwanderung, durch die Erweiterung der Europäischen Union, durch den langen Sommer der Migration 2015 und jetzt durch die ukrainischen Schutzsuchenden. Also immer eine größere Differenzierung und Heterogenisierung der Lagen und Lebenswelten von Menschen, die in die Bundesrepublik kommen und denen man Angebote zum Ankommen machen muss. Die Migrationsberatungen – sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche – haben bislang jede Herausforderung angenommen und versucht, sich auf jede Herausforderung neu einzustellen. Auch während der Corona-Pandemie hat man mit digitalen Wegen und Videokonferenzen versucht, neue Beratungsformate zu entwickeln, neue Systeme zu finden. Das ist sehr in Bewegung und zeigt im Grunde auch, wie die Freien Träger versucht haben, das Angebot an die Lebenslagen der Ratsuchenden anzupassen.

Und was bringt die Zukunft? Wie könnte sich die Migrationsberatung weiterentwickeln?

Wolfgang Barth: Eine Zukunfts- und Grundsatzfrage, die sich stellt, ist natürlich: Erfolgt die Förderung weiterhin nur für die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und den BdV – Bund der Vertriebenen oder erhalten auch andere Mitbewerber und Anbieter eine Zulassung (wie es die Förderrichtlinie ermöglicht), also etwa – noch neben dem DPWV – die Türkische Gemeinde oder andere Selbstorganisationen. Denn die Integrationsgipfel seit 2006 haben dazu geführt, dass migrantische Selbstorganisationen auf der Bundesebene einen ganz anderen Stellenwert bekommen und auch eine politische Anerkennung gefunden haben, die sie so vorher nicht hatten.

Und hinsichtlich der Beratung vor Ort?

Wolfgang Barth: Der nächste Schritt, der aus meiner Sicht von großer Bedeutung ist für die Zukunft, ist eine stärkere Kooperation und Vernetzung und Steuerung der sozialarbeiterischen Dienstleistungen auf der kommunalen Ebene. Wir sehen das im Kern in der Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen war das einzige Bundesland, das bei der Zusammenlegung zur Migrationsberatung und dem damit verbundenen Ausstieg aus der Bund-Länder-Finanzierung ein eigenständiges Angebot konzipiert hat, das zuerst das Label Integrationsagenturen bekam und heute unter dem Begriff Kommunale Integrationszentren agiert. Das sind kommunale Einrichtungen, in denen alles zeitgemäß gebündelt und organisiert ist, was in der lokalen Szene vor Ort eine einwanderungspolitische Aufgabe übernimmt. Die freien Träger und die öffentlichen Träger bieten das als ein gemeinsames System an. Das ist etwas, was es für die Aufgaben und Herausforderungen der lokalen Einwanderungsgesellschaft braucht. Darin liegt ein Entwicklungskern, der auch für andere Bundesländer interessant sein kann.

Zu diesen zukünftigen Entwicklungen kann ich mir noch weitere konzeptionelle Ansätze vorstellen. Ich habe nur eine ungefähre Ahnung, welchen Einfluss die Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz – zum Beispiel durch automatisierte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten oder das Ausfüllen von Anträgen durch KI – auf das Beratungsgeschehen haben wird.

Hinweis

Dieses Interview spiegelt ausschließlich die Meinung des Interviewten wider.

Fußnote

[1] Die Förderrichtlinie besagt: „Bei begründetem Bedarf einer nachholenden Integration steht die MBE darüber hinaus auch bereits länger in Deutschland lebenden Zugewanderten offen, die einen einem Neuzugewanderten vergleichbaren Integrationsbedarf aufweisen. Indiz hierfür sind insbesondere nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Indiz hierfür sind insbesondere nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.“ (Siehe Bundesministerium des Innern und für Heimat, Förderrichtlinie zur Durchführung, einer Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) vom 26. Mai 2023, in: GMBl 2023. Nr. 35, S. 750-755, hier S. 751. Die Förderrichtlinie trat zum 1. Januar 2024 in Kraft.)

Fotonachweis

Das Foto wurde während der Jubiläumsveranstaltung 20 Jahre MBE am 1. Juli 2025 in Berlin aufgenommen, © Kira Hofmann, Photothek/BAGFW

© Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte