Über die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte
Das bundesgeförderte Beratungsangebot „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE) ist Bestandteil des Integrationsangebotes des Bundes und bietet seit 2005 anerkannte Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte in ganz Deutschland. Die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der BdV – Bund der Vertriebenen sind Träger der MBE und organisieren die Beratung vor Ort.
Die sozialpädagogische Beratung und Begleitung von erwachsenen Eingewanderten und ihren Familien wird durch Netzwerkarbeit im örtlichen Gemeinwesen ergänzt. Die Beratungsstellen arbeiten nach hohen fachlichen Standards und zur großen Zufriedenheit der Ratsuchenden.
Das Beratungsprogramm wird aus dem Bundeshaushalt über das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gefördert. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Beratung und Begleitung erfolgt auf der Grundlage des § 45 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. des § 9 Absatz 1 und 4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG).
Video über die Arbeit der Migrationsberatungsdienste in der StädteRegion Aachen, Februar 2022, © Arbeitsplattform Migration StädteRegion Aachen
Video über die Arbeit der Migrationsberatungsdienste in der Stadt Köln, September 2020, © Migrationsberatungsdienste Köln
Fragen und Antworten zur MBE
Nachfolgend haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Rahmenbedingungen der MBE sowie zur Beratungs- und Netzwerkarbeit zusammengestellt.
A. Rahmenbedingungen
Die MBE ist die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte. Bundesweit bestehen mehr als 1.400 Beratungsstellen der MBE. Hierzu gehören sowohl feste als auch mobile Standorte. Dieses flächendeckende MBE-Netzwerk unterstützt neu zugewanderte Menschen bei allen Fragen des Ankommens, der Integration und der Teilhabe in Deutschland. Für die Ratsuchenden ist dieses Beratungsangebot immer kostenfrei, vertraulich und freiwillig.
Träger der Beratungsstellen sind die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege – die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Caritas, das Deutsche Rotes Kreuz (DRK), die Diakonie, der Paritätische und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) – sowie der Bund der Vertriebenen (BdV).
Zielgruppe der MBE sind erwachsene Zugewanderte ab 28 Jahren mit ihren Familien. Dazu gehören EU-Bürger*innen ebenso wie Fachkräfte aus Drittstaaten, Spätaussiedler*innen, Geflüchtete nach dem Asylverfahren oder Schutzsuchende aus der Ukraine. Zeitlicher Schwerpunkt der Beratung sind die ersten drei Jahren nach der Ankunft in Deutschland. Aber auch nach diesem Zeitraum steht die Migrationsberatung für Zugewanderte offen, wenn sie einen besonderen Beratungsbedarf haben.
Für zugewanderte Menschen bis 27 Jahren sind die Jugendmigrationsdienste (JMD) zuständig. Zugewanderte bis 27 können sich aber auch von der MBE beraten lassen, wenn sie in ihrer Lebenssituation einen Beratungsbedarf haben, der dem erwachsener Zugewanderter entspricht.
Menschen, die sich im Asylverfahren befinden, finden darüber hinaus Unterstützung bei der von vielen Trägern angebotenen Asylverfahrensberatung.
Oft bieten die Träger auch verschiedene Angebote – Migrationsberatung, Jugendmigrationsdienste und Asylverfahrensberatung – unter einem Dach an.
Bundesweit bestehen 1.434 Beratungseinrichtungen (Stand 2023) der MBE. Dazu gehören neben festen Standorten auch mobile Beratungsorte.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte gibt es in dieser Form seit 2005. Das Beratungsangebot entstand auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes, das in jenem Jahr in Kraft trat. Zuvor hatten vergleichbare Angebote mit der Aussiedlerberatung und der Ausländersozialberatung bestanden, deren Vorläufer bis in die 1950er Jahre zurückreichen.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte wird aus dem Bundeshaushalt finanziert, der vom Deutschen Bundestag beschlossen wird. Die Mittel werden dabei aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat bereitgestellt. Die Förderanträge bewilligt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die aktuelle Förderrichtlinie des Bundesinnenministeriums ist hier zu finden (Stand: 12. Juni 2023).
Die MBE wird projektgebunden jeweils für ein Jahr gefördert. Das bedeutet, dass zum einen die Mittel für die Migrationsberatung jährlich im Bundeshaushalt neu eingeplant und in den Haushaltsberatungen verhandelt werden müssen. Die Projektträger wiederum müssen die Zuwendungen für die MBE-Stellen jedes Jahr neu beantragen. Hierdurch ist die Höhe der im kommenden Jahr zur Verfügung stehenden Mittel jeweils lange offen.
Darüber hinaus bringen alle Träger einen Eigenanteil ein, übernehmen also einen Teil der Kosten selbst.
Über die Höhe der Zuwendungen für die MBE wird in den jährlichen Haushaltsverhandlungen des Bundes entschieden. Im Jahr 2023 hat die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte etwa 81 Millionen Euro aus Bundesmitteln erhalten, 2024 waren es etwa 77 Millionen Euro.
Die MBE in ihrer heutigen Form wurde mit dem Zuwanderungsgesetz, das 2005 in Kraft trat, eingeführt. Grundlage der Beratung und Begleitung der MBE ist § 45 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beziehungsweise § 9 Absatz 1 und 4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG).
B. Die Beratungs- und Netzwerkarbeit
Die Beratungsstellen der MBE bilden eine seit 20 Jahren etablierte Grundstruktur mit einem flächendeckenden Beratungsangebot. Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenfrei, vertraulich und immer freiwillig. Sie ist außerdem transparent, unabhängig und ergebnisoffen.
Die Migrationsberatung ist eine Anlaufstelle für Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind. Die Migrationsberatung bietet Zugewanderten eine Einzelfallberatung bei Themen wie Wohnen, Bildung und Ausbildung, Sprach- und Integrationskursen, Arbeit, Sicherung des Lebensunterhalts, Umgang mit Behörden, Aufenthaltsstatus und Gesundheit. Mit der Beratung unterstützt die MBE die Menschen dabei, ihre Teilhabechancen in rechtlicher, sozialer, ökonomischer, politischer und kultureller Hinsicht wahrzunehmen und die Gesellschaft mitzugestalten.
Ein zentrales Ziel ist die Stärkung der Ratsuchenden (Empowerment): Den Ratsuchenden soll ermöglicht werden, sich selbständig in allen Alltagsfragen in Deutschland zurechtzufinden. Zugleich sollen sie in die Lage versetzt werden, sich an die themenspezifischen Beratungsangebote sowie an die zuständigen Behörden der Kommunen, der Bundesländer und des Bundes (Regeldienste) zu wenden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat 2017 ihr Leitbild der Migrationsberatung folgendermaßen beschrieben:
„Die Migrationsarbeit ist den berufsethischen Grundsätzen der Sozialen Arbeit verpflichtet. Sie betreibt Soziale Arbeit als eine Menschenrechtsprofession. In diesem Sinne unterstützt sie staatliches Handeln, Menschenrechte zu schützen und ‚unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten‘, wie es im Sozialpakt der Vereinten Nationen heißt, ‚die volle Verwirklichung der Rechte zu erreichen‘.
Der interkulturelle Austausch ist Teil des Angebots der MBE für eine demokratische, werteorientierte und weltoffene Gesellschaft. Er dient einem dialogorientierten, respektvollen Aushandlungsprozess zwischen den Menschen auf gleicher Augenhöhe. Alle Menschen werden in ihrer Vielfältigkeit wahrgenommen und geschätzt. Die MBE wirkt auf eine Teilhabe an unserer Gesellschaft auf der Basis der Wertvorstellungen des Grundgesetzes hin.
Die Arbeit mit den Ratsuchenden wird vom Gedanken des Empowerment und der Teilhabe an der Gesellschaft geleitet. In diesem Sinne versteht sie sich als grundsätzlich solidarisch mit den Nutzenden.“
Die Beratung wird von sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften durchgeführt. Die MBE berät die Ratsuchenden in der Regel in Einzelgesprächen, die vor Ort bei den Beratungsstellen, telefonisch oder digital durchgeführt werden. Darüber hinaus werden auch Gruppenberatungen angeboten, die sich insbesondere an Menschen richten, die erst seit kurzem in Deutschland leben.
In welcher Form und in welchem Ausmaß die Beratung erfolgt, orientiert sich an den Bedürfnissen der Ratsuchenden. Bei der Beratung wird bei Bedarf das Instrument des Case Managements verwendet. Dabei können freiwillige Fördervereinbarungen abgeschlossen werden können. Außerdem gibt es die sozialpädagogische Begleitung sowie die Möglichkeit der Kurzberatung.
Die Migrationsberatung hilft Ratsuchenden bei der Suche nach dem passenden Integrations- und Sprachkurs, unterstützt sie bei Fragen von Bildung und Ausbildung (etwa bei der Suche nach einem Kita- oder Schulplatz), berät sie beim Zugang zum Arbeitsmarkt, erläutert ihnen Briefe von Behörden und verweist sie an die zuständigen Ämter, wenn es darum geht, Anträge zu stellen. Aber auch bei Alltagsfragen (Wohnen, private Konflikte), beim Thema Sicherung des Lebensunterhalts, bei Fragen zum Aufenthaltsstatus und zur Familienzusammenführung sowie bei gesundheitlichen Themen sind die Beratungsstellen für die Ratsuchenden da.
Grundsätzlich können Ratsuchende frei entscheiden, zu welcher MBE-Stelle sie gehen möchten. Allerdings sollte die MBE-Stelle in dem Kreis beziehungsweise in der kreisfreien Stadt liegen, in dem die ratsuchende Person selbst lebt. Da es in vielen Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten aber oft mehrere MBE-Stellen gibt, können die Ratsuchenden dann frei wählen, an wen sie sich wenden.
Die Migrationsberatung ist in ein breites Netzwerk eingebunden und arbeitet dabei mit zahlreichen Institutionen und Akteuren zusammen. Dazu gehören kommunale Stellen und Behörden, die Jugendmigrationsdienste (JMD), die Träger der Integrations- und Sprachkurse, die Jobcenter und die BAMF-Regionalkoordinator*innen.
Das ist einerseits wichtig, um Ratsuchenden den Weg zu den jeweiligen Angeboten der bestehenden Dienste weisen und sich gerade auch mit kommunalen Behörden über wichtige Fragen rund um das Thema Integration austauschen zu können. Andererseits arbeiten die Berater*innen in diversen Netzwerken mit, zum Beispiel in lokalen und regionalen Arbeitskreisen und Runden Tischen zu den Themen Migration, Integration und Teilhabe von Zugewanderten. Sie unterstützen dabei die Regeldienste in Fragen der interkulturellen Öffnung.
Einblicke in die Praxis
Vertiefende Einblick in die Beratungs- und Netzwerkarbeit der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte, die Arbeitsschwerpunkte und Aufgaben der Beratungsstellen, die Fragen der Ratsuchenden und die Rahmenbedingungen der MBE bieten die Meldungen aus der Beratungsarbeit.
Zahlen und Downloads
Seit Entstehen der Migrationsberatung in ihrer heutigen Form haben die MBE-Stellen kontinuierlich mehr Ratsuchende erreicht. Wurden im Jahr 2012 noch 205.000 Zugewanderte erreicht, waren es 2023 bereits 593.000 Menschen. Die Zahlen beziehen sich auf die direkt beratenen Menschen und ihre Familienangehörigen.
erreichte Personen
(2012)
erreichte Personen
(2016)
erreichte Personen
(2020)
erreichte Personen
(2023)
Zahlen & Downloads
Seit Entstehen der Migrationsberatung in ihrer heutigen Form haben die MBE-Stellen kontinuierlich mehr Ratsuchende erreicht. Wurden im Jahr 2012 noch 205.000 Zugewanderte erreicht, waren es 2023 bereits 593.000 Menschen. Die Zahlen beziehen sich auf die direkt beratenen Menschen und ihre Familienangehörigen.
erreichte Personen
(2012)
erreichte Personen
(2016)
erreichte Personen
(2020)
erreichte Personen
(2023)