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Berufsausbildung

Wenn Sie noch keine berufliche Qualifikation haben, kann ein Weg ins Berufsleben die klassische Berufsausbildung sein. Das deutsche Ausbildungssystem ist international anerkannt und bietet neben den theoretischen Anteilen einen starken Praxisbezug. Man spricht auch von der sogenannten dualen Ausbildung. Gelernt wird nicht nur in der Berufsschule, sondern ein Teil findet auch schon in den Betrieben statt.

Ausbildungsberufe, die derzeit besonders gefragt sind, sind beispielsweise Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege und in einzelnen technischen Berufsfeldern, wie Maschinenbau oder Elektrotechnikberufen.

In der Regel gilt: Eine gute berufliche Qualifikation erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und auf eine gut bezahlte Stelle!

Ob Sie eine Ausbildung machen können, hängt möglicherweise auch von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.

  • Kommen Sie aus einem EU-Land, so haben Sie das Recht in Deutschland eine berufliche Ausbildung zu absolvieren. Sie benötigen keine Erlaubnis von einer Behörde.

  • Als Nicht-EU-Bürger benötigen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Um eine Ausbildung zu beginnen, müssen Sie zudem einen Ausbildungsvertrag vorweisen können.  Diesen schließen Sie mit dem Ausbildungsbetrieb ab, wo Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Schließlich muss auch die Bundesagentur für Arbeit der Ausbildung zustimmen.

Interessieren Sie sich für eine Berufsausbildung, erkundigen Sie sich nach Ausbildungsmöglichkeiten bei den Berufsberatungszentren der Arbeitsagenturen.

Sie können sich mit Ihren Fragen auch an eine Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer (MBE) wenden. Einen Berater der MBE können Sie auch über die Online-Beratung MBE kontaktieren.

Infor­mationen für Geflüchtete im Asylverfahren

In Deutschland werden momentan Fachkräfte für viele Berufe gesucht. Die Bundesregierung ist deshalb daran interessiert, auch Geflüchtete, die gute Chancen auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben, für den Arbeitsmarkt  zu qualifizieren und ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Zugangsvoraussetzungen wurden hierfür sogar gelockert. Wenn Sie eine Ausbildung beginnen möchten und noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, so können Sie diese bei der Ausländerbehörde in der Regel beantragen.

Auch hier gilt:

  • Sie müssen einen Betrieb oder eine Schule finden, mit der Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen können.
  • Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständig hierfür ist die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Die Bundesagentur für Arbeit muss ebenfalls Ihre Zustimmung zur Ausbildung erteilen.
Das duale Aus­bildungs­system in Deutschland – mehr­sprachiger Film

Der Film erklärt leicht und verständlich das duale Ausbildungssystem in Deutschland. Er steht in den Sprachen Deutsch, Englisch und Arabisch zur Verfügung.

Stark im Beruf – Mütter mit Migrations­hintergrund

Das Programm Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund möchte die Chancen für Migrantinnen erhöhen, sich erfolgreich im Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Rahmen des Projektes erhalten die Teilnehmerinnen Unterstützung bei der beruflichen Orientierung. Es wird gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht, eine Ausbildung, Weiterqualifizierung oder einen Praktikumsplatz zu finden. Auch Fragen rund um das Thema Beruf und Familie können die Teilnehmerinnen im Laufe des Projekts klären.

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert.


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