Personen, deren Asylantrag anerkannt wurde, können ohne Probleme ein Praktikum machen. Für Geflüchtete im Asylverfahren und Geduldete ist dies nicht so einfach möglich. Zunächst besteht eine Wartezeit von 3 Monaten nach Stellung des Asylantrags, danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde notwendig.