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Rechtliche Voraussetzungen

Ob Sie in Deutschland arbeiten können, hängt zunächst einmal von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Benötigen Sie für den Aufenthalt in Deutschland ein Visum und einen Aufenthaltstitel, dann ist in der Regel auch eine Arbeitserlaubnis erforderlich, um eine Arbeit aufnehmen zu können.

  • Angehörige von EU- und EWR-Staaten
    Kommen Sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis in Deutschland. Sie haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Drittstaatenangehörige
    Wenn Sie nicht aus einem EU- oder EWR-Land kommen, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, in der die Aufnahme einer Arbeit ausdrücklich erlaubt ist. Erst dann können Sie in Deutschland arbeiten. Informieren Sie sich bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort, wenn Sie nicht sicher sind, welche Art von Aufenthaltstitel Sie besitzen.
  • Personen im Asylverfahren
    Haben Sie einen Antrag auf internationalen Schutz in Deutschland gestellt und ist dieser noch nicht entschieden worden, dann können Sie dennoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis erhalten. Informieren Sie sich auch hier bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.

Der Aufenthaltstitel wird meistens in Form einer Chipkarte erstellt. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:

  • Aufenthaltserlaubnis → Es handelt sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der verlängert werden kann.
  • Niederlassungserlaubnis → Sie wird unbefristet ausgestellt. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Blaue KarteEU → Sie wird befristet ausgestellt. Es muss ein konkretes Arbeitsangebot für eine hochqualifizierte Tätigkeit und eine der Tätigkeit entsprechende Qualifikation sowie Bezahlung vorliegen.
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU → Sie wird unbefristet ausgestellt. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Für ausführliche Informationen zum Thema Aufenthalt empfehlen wir die Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Informationen können Sie auch in Englisch, Russisch und Türkisch abrufen.

Die Internetseite Make it in Germany richtet sich an Akademikerinnen und Akademiker sowie Fachkräfte aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten. Sie steht in den Sprachen Englisch, Spanisch und Französisch zur Verfügung. Kurzinfos erhalten Sie in zehn weiteren Sprachen, darunter Arabisch und Russisch.

Über die App Integreat stellen mehrere Städte und Landkreise in Deutschland mehrsprachige Informationen für zugewanderte Fachkräfte und Migrant*innen bereit. Das Sprachangebot und die Inhalte variieren von Region zu Region. Im Vordergrund stehen Informationen zu Arbeit/Ausbildung, Bildung und Alltagsthemen.

Broschüre Bildung und Beruf - Infor­mationen für Drittstaaten­angehörige

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine Broschüre für Drittstaatenangehörige veröffentlicht, in der mögliche Zugänge zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erläutert werden.

Wichtiger Hinweis:

Seit 2015 wurde das deutsche Aufenthaltsrecht wiederholt ergänzt und überarbeitet. Die Broschüre "Bildung und Beruf Deutschland" wird daher gerade überarbeitet und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Die aktualisierte Auflage wird nach Erscheinen auch wieder online veröffentlicht werden.

Infor­mationen für Geflüchtete im Asyl­verfahren

Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, können in der Regel eine Arbeitserlaubnis bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen, wenn

  • sie sich bereits seit drei Monaten in Deutschland aufhalten und
  • sie nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

In einigen Fällen kann die Ausländerbehörde auch ein Arbeitsverbot erteilen.


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