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Aufenthalt

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und langfristig in Deutschland leben möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Davon ausgenommen sind Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit deren drittstaatsangehörenden Familienangehörigen mit abgeleitetem Freizügigkeitsrecht sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die mit ihrer Anerkennung automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Alle anderen Personen brauchen einen Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu können.

Es gibt unterschiedliche Arten von Aufenthaltstiteln. Welche Art von Aufenthaltstitel jemand benötigt, hängt vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts sowie vonder Staatsangehörigkeit ab.

Die zuständigen Stellen für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist die Ausländerbehörde.

Halten Sie oder Ihre Angehörigen sich noch im Ausland auf, wird der Aufenthaltstitel für die Einreise zunächst als Visum erteilt. Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im Aufenthaltsland ist für die Durchführung des Visumverfahrens zuständig.


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