Deutsche Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt
Achtung: Ihr Kind erhält nicht automatisch durch die Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die deutsche Staatsangehörigkeit entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen bereits durch die Geburt in Deutschland:
- mindestens ein Elternteil hat die deutsche Staatsangehörigkeit
- mindestens ein Elternteil lebt schon seit 8 Jahren in Deutschland und hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. eine Niederlassungserlaubnis)
Deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Nach einigen Jahren in Deutschland kann ein Antrag auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Einbürgerung erfüllt sein:
- 8-jähriger Aufenthalt in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen und in Ausnahmefällen reicht auch ein kürzerer Aufenthalt)
- gesicherter Lebensunterhalt
- keine Vorstrafen
- ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
- erfolgreich bestandener Einbürgerungstest
Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde. Welche Behörde das ist, erfahren Sie bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.
Auch eine Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer (MBE) kann Ihnen Auskunft erteilen.
In der Regel müssen Sie für die Einbürgerung 255,- € pro Person zahlen. Jedes minderjährige Kind, das mit eingebürgert wird, zahlt eine Gebühr von 51,- €.
Wenn Sie nur wenig Geld zur Verfügung haben, können die Kosten reduziert werden. Außerdem können Sie Ratenzahlung vereinbaren.
Bei dem Einbürgerungstest müssen Sie insgesamt 33 Fragen zu unterschiedlichen Themen beantworten. Mit dem Test möchte der Staat wissen, ob Sie sich mit den Lebensverhältnissen und der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland auskennen. Für den Test haben Sie insgesamt eine Stunde Zeit.
Den Test können Sie nur in einer dafür zuständigen Prüfstelle machen. Vielerorts wurden insbesondere Volkshochschulen mit der Abnahme der Tests vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt.
Weiterführende Links
Prüfstellen in Baden-Württemberg
Prüfstellen in Bayern
Prüfstellen in Nordrhein-Westfalen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt kostenlos einen Online-Fragenkatalog zur Verfügung, mit dem Sie sich auf den Test vorbereiten können. Der Fragenkatalog umfasst Fragen zum Leben in Deutschland und Ihrem Bundesland. Wenn Sie die Fragen beantworten, wird Ihnen direkt angezeigt, ob Ihre Antworten richtig oder falsch sind.
Ja, in der Regel verlieren Sie mit Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit. Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten, etwa wenn die Gesetze Ihres Herkunftsstaats den Verlust der Staatsangehörigkeit nicht erlauben. Fragen Sie hierzu Ihre Einbürgerungsbehörde.
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