Berufssprachkurse
Deutsch für den Beruf können Sie mit dem Programm „Berufsbezogene Sprachförderung gemäß §45a AufenthG“ erlernen. Das Ziel der Berufssprachkurse: Nach einem Kurs haben Sie Ihr Deutsch für den Beruf verbessert. Sie haben dadurch bessere Chancen eine Arbeit oder Ausbildung zu finden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert die Berufssprachkurse. Viele Sprachschulen bieten diese Kurse an. Es gibt verschiedene Kurse:
- Berufssprachkurse für A2, B1, B2 und C1 bestehen aus 400 bis 500 Unterrichtsstun-den von je 45 Minuten. Am Ende der Kurse machen Sie eine Prüfung und bekommen ein Sprachzertifikat. Sie lernen Grammatik und Vokabeln, die Sie im Beruf brauchen. Sie lernen zum Beispiel, wie Sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen unterhalten und Geschäftsbriefe schreiben.
- In den Spezialberufssprachkursen lernen Sie spezielle Vokabeln und sprechen über Themen, die für Ihren Beruf wichtig sind. Einen Spezialkurs können Sie zum Beispiel besuchen, wenn Sie als Ärztin oder als Altenpfleger in Deutschland arbeiten wollen. Es gibt Spezialkurse für unterschiedliche Berufe.
Sie können sich bei der Arbeitsagentur, beim Jobcenter oder beim BAMF über die Berufssprachkurse informieren. Informationen im Internet gibt es auf der Website des BAMF.
Sie können an einem Berufssprachkurs teilnehmen, wenn Sie:
- als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder
- EU-Bürgerin oder EU-Bürger sind oder
- als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund Ihre Deutschkenntnisse für den Beruf verbessern möchten
und:
- in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen
- arbeitssuchend gemeldet sind und / oder Bürgergeld bekommen
- eine Arbeit haben und Ihre Deutschkenntnisse für den Beruf verbessern wollen
- ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen
Wenn Sie bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter gemeldet sind (z.B. weil Sie eine Ausbildung suchen, arbeitslos gemeldet sind oder Leistungen beziehen), fragen Sie dort nach, ob Sie teilnehmen können. Mit einer Teilnahmeberechtigung können Sie sich dann zu einem Kurs anmelden.
Wenn Sie arbeiten, eine Ausbildung machen, oder für die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen, fragen Sie beim BAMF nach, ob Sie teilnehmen können.
Schicken Sie hierfür eine E-Mail an die Stelle, die für Ihr Bundesland zuständig ist:
- Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
→ Berlin (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. )
- Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland
→ Stuttgart (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. )
- Bayern
→ Nürnberg (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. )
- Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
→ Hamburg (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. )
- Hessen, Nordrhein-Westfalen
→ Köln (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. )
Sie müssen einen Antrag stellen und bekommen dann eine Teilnahmeberechtigung. Mit der Teilnahmeberechtigung können Sie sich zu einem Kurs anmelden.
Ein Berufssprachkurs ist in der Regel kostenlos. Sie müssen nichts bezahlen.
Nur, wenn Sie arbeiten und mehr als 20.000€ im Jahr verdienen (zu versteuerndes Einkommen), müssen Sie einen Kostenbeitrag zahlen.
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