Integrationskurse
Im Integrationskurs erlernen Sie nicht nur die deutsche Sprache, sondern erfahren auch viel über die Kultur und Geschichte sowie die Rechtsordnung und die gängigen Verhaltensregeln Deutschlands.
- Integrationskurse können sich an verschiedene Zielgruppen richten. So gibt es Kurse für junge Erwachsene, für Frauen oder Kurse, die sich speziell an Eltern wenden und zum Beispiel eine Kinderbetreuung beinhalten.
- Ein Kurs dauert insgesamt 700 Stunden. Er besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs steht das Erlernen der deutschen Sprache im Vordergrund. Es werden eher allgemeine Themen behandelt, die für das tägliche Leben wichtig sind, wie z. B. Einkaufen, Freizeit, Gesundheit oder Arbeitssuche. Im Orientierungskurs lernen Sie etwas über die Rechtsordnung und das Wertesystem Deutschlands.
- Beide Kurse schließen Sie am Ende mit einer Prüfung ab. Wenn Sie die Prüfung erfolgreich bestehen, erhalten Sie ein Zertifikat, das dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entspricht (GER).
- Die Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und werden nur von ausgewählten Sprachschulen angeboten.
Auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie einen Kursträger finden, der Integrationskurse in Ihrer Nähe anbietet. Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach einem Integrationskurs erhalten Sie auch bei den Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer (MBE).
Sie können an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie
- eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr haben und
- deren Erteilung noch nicht länger als ein Jahr her ist.
Sollten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis schon länger als ein Jahr besitzen, sind Sie nur noch in Ausnahmefällen zur Kursteilnahme berechtigt.
Möglicherweise sind Sie sogar zur Teilnahme an einem Integrationskursverpflichtet.
Für die Anmeldung bei einem Kursträger benötigen Sie einen "Berechtigungsschein". Dieser ist ein Jahr lang gültig.
- Wenn Sie zur Teilnahme an dem Kurs verpflichtet sind, wird Ihnen Ihre Ausländerbehörde den Berechtigungsschein geben.
- Wenn Sie nicht verpflichtet sind, aber trotzdem an einem Integrationskurs teilnehmen möchten, müssen Sie einenAntrag auf Zulassung beimBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Seite des BAMF. Den ausgefüllten Antrag müssen Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF einreichen. Welche Regionalstelle für Sie zuständig ist, können sie auf der Webseite des BAMF erfahren. Geben Sie Ihre Postleitzahl in der Suchfunktion ein und die nächstgelegene Regionalstelle wird angezeigt. Das BAMF wird Ihnen dann einen Berechtigungsschein ausstellen.
Als nächstes können Sie sich aussuchen, wo genau Sie den Integrationskurs machen möchten. Recherchieren Sie online auf der Seite des BAMF oder fragen Sie in Ihrer Ausländerbehörde oder einer MBE-Beratungsstelle nach.
Sobald Sie einen Anbieter in Ihrer Nähe gefunden haben, können Sie sich persönlich mit Ihrem Berechtigungsschein anmelden.
Möglicherweise sind Sie sogar verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen. Dies ist der Fall, wenn Sie
- eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr haben,
- deren Erteilung noch nicht länger als ein Jahr her ist und
- Sie sich nicht auf einfache Art (A1-Niveau) auf Deutsch verständigen können.
Wenn Sie Leistung des Jobcenters beziehen (Arbeitslosengeld II), kann auch das Jobcenter Sie zu der Teilnahme verpflichten.
Sie können von der Teilnahmepflicht befreit werden, wenn Sie z.B. schon Vollzeit arbeiten oder Familienangehörige zuhause pflegen.
Sie erhalten von der Ausländerbehörde einen "Berechtigungsschein". Dieser ist ein Jahr lang gültig. Sie können wählen, bei welchem Anbieter Sie den Kurs machen möchten. Recherchieren Sie online auf der Seite des BAMF oder fragen Sie in Ihrer Ausländerbehörde oder einer MBE-Beratungsstelle nach. Sobald Sie einen Anbieter in Ihrer Nähe gefunden haben, können Sie sich persönlich mit Ihrem Berechtigungsschein anmelden.
Wenn Sie nicht an dem Integrationskurs teilnehmen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann die Ausländerbehörde entscheiden, Ihre Aufenthaltserlaubnis nach deren Ablauf nicht zu verlängern.
Wenn Sie zu einem Integrationskurs zugelassen sind, müssen Sie mit einem Kostenbeitrag von 2,20 € pro Unterrichtsstunde rechnen. Haben Sie sich noch vor dem 1. Januar 2021 zu einem Integrationskurs angemeldet, zahlen Sie 1,95 € pro Unterrichtsstunde.
Ausnahmen gelten für Personen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Für sie ist der Kurs kostenlos, wenn sie einen entsprechenden Antrag auf Befreiung zum Kostenbeitrag zum Integrationskurs stellen (nur auf Deutsch).
In Ausnahmefällen ist eine kostenlose Teilnahme auch dann möglich, wenn eine besondere Härte vorliegt und die teilnehmende Person den Kostenbeitrag nicht selbst finanzieren kann. In diesen Fällen führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine sogenannte Härtefallprüfung durch.
Wenn Sie Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs haben, können Ihnen auch die notwendigen Fahrtkosten erstattet werden, sofern Sie einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen.
Spätaussiedler, die nach dem 1. Januar 2005 nach Deutschland gekommen sind, können kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen.
Nähere Informationen finden Sie hier: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Spätaussiedler
Weiterführende Links
BAMF - Antrag auf Befreiung zum Kostenbeitrag zum Integrationskurs
BAMF - Antrag auf Fahrtkostenerstattung
Informationen des BAMF - Teilnahme und Kosten
Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive oder sogenannter Arbeitsmarktnähe, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, sowie Geduldete mit einer Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG können an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wer genau teilnehmen darf, was Sie der Integrationskurs kostet und wie Sie den richtigen Kurs finden, erfahren Sie auf dieser Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Weiterführende Links
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