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Familienleistungen

Familienleistungen sind gesetzliche Rechte und finanzielle Hilfen für Familien vom Staat. So erhalten Familien zum Beispiel Kindergeld oder Elterngeld. Wenn sie sehr wenig verdienen, können sie auch noch einen Kindergeldzuschlag erhalten.

Wenn Eltern gerade erst ein Baby bekommen haben, haben sie das Recht auf Elternzeit. Das heißt, sie gehen nicht zur Arbeit, sondern kümmern sich um ihr Baby. In dieser Zeit bekommen sie kein Gehalt (aber ggf. Elterngeld/ElterngeldPlus), dafür haben sie aber das Recht, nach der Elternzeit in ihren alten Job zurückzukehren.

Kindergeld

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es hilft die Kosten, die durch Kinder für Familien entstehen, zu decken. Kindergeld wird pro Kind von 0 – 18 Jahren gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kindergeld auch für Kinder gezahlt, die älter als 18 Jahre sind.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

In Deutschland haben neben deutschen Staatsangehörigen folgende Personen Anspruch auf Kindergeld:

  • Personen aus der EU und dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)
  • Personen aus Staaten, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht (Türkei, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo, Algerien, Marokko, Tunesien)

Darüber hinaus haben Personen mit folgenden Aufenthaltstiteln Anspruch auf Kindergeld:

  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Blaue Karte EU
  • Aufenthaltserlaubnis mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit (beachte die Ausnahmen unten)

Nicht berechtigt sind Personen mit:

  • Aufenthaltserlaubnis für ein Studium
  • Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung
  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung
Wie hoch ist das Kindergeld für mein Kind/meine Kinder?

Für jedes Ihrer Kinder bekommen Sie 250 € pro Monat. Das Kindergeld wird unabhängig von Ihrem Einkommen gezahlt. Wenn Sie weitere Sozialleistungen erhalten, z.B. Bürgergeld,  wird Ihnen das Kindergeld allerdings als „Einkommen“ angerechnet.

An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Pro Kind wird also nur einmal Kindergeld gezahlt.  

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.

Mein Kind / Meine Kinder sind schon über 18 Jahre alt, habe ich trotzdem Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre, also bis zum 18. Geburtstag.

Für Kinder bis 20 Jahre wird Kindergeld gezahlt, wenn sie arbeitssuchend sind.

Für Kinder bis 25 Jahre wird Kindergeld gezahlt, wenn sie eine Ausbildung machen.

Wo und wie beantrage ich Kindergeld?

Sie müssen das Kindergeld bei der Familienkasse Ihrer Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Der Antrag besteht aus den zwei Formularen:

  • Kindergeldantrag und
  • Anlage Kind

Sie können die Formulare persönlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit abholen und abgeben oder online ausdrucken und bei der Familienkasse abgeben.


Kindergeldzuschlag

Falls sie nur wenig Einkommen haben, können Sie zusätzlich zum Kindergeld einen Kindergeldzuschlag erhalten. Der Zuschlag richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Maximal können Sie 292 Euro im Monat erhalten.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kinderzuschlags ist die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.


Leistungen für Bildung und Teilhabe

Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Dabei handelt es sich  zum Beispiel um Geld für Schulbücher, die Teilnahme an Klassenfahrten oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen. Den Antrag auf diese Leistungen stellen Sie bei Ihrem Jobcenter


Elterngeld und ElterngeldPlus

Wenn ein Elternteil nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und das Kind betreut, hilft das Elterngeld, das fehlende Einkommen auszugleichen. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am monatlich verfügbaren Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes in Deutschland verdient hatte. Man nennt das Elterngeld auch Basiselterngeld.

Wenn in einer Familie beide Elternteile eine Zeitlang zuhause bleiben wollen, um sich um das Kind zu kümmern, können Sie das ElterngeldPlus beantragen.

Habe ich Anspruch auf Eltern­geld/ ElterngeldPlus?

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder eine sonstige Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind nach der Geburt selbst
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt zusammen
  • Sie sind nicht mehr als 32 Stunden pro Woche berufstätig (nur bei ElterngeldPlus)

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung haben keinen Anspruch auf Elterngeld oder ElterngeldPlus - es sei denn, sie verfügen über eine Beschäftigungsduldung.

Wie hoch ist das Elterngeld/ElterngeldPlus?

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt. Bei einem Nettoeinkommen von:

  • 1.240 Euro und mehr erhalten Sie 65 % Elterngeld
  • 1.200 - 1.240 Euro erhalten Sie 66 % Elterngeld
  • 1.000 - 1.200 Euro erhalten Sie 67 % Elterngeld
  • weniger als 1.000 Euro steigt der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100 % an

Wenn Sie gar kein Einkommen hatten, erhalten Sie den Mindestbetrag von 300 Euro.

Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro pro Monat.

Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten zusätzlich einen Geschwisterbonus bzw. einen Mehrlingszuschlag.

Wie lange erhalte ich das Elterngeld/ ElterngeldPlus?

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate lang Elterngeld und darüber hinaus ElterngeldPlus erhalten. Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für höchstens zwölf Monate beziehen.

Auch getrennt lebenden Eltern steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Wo und wie beantrage ich Elterngeld/ElterngeldPlus?

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Die Bundesländer haben hierfür Elterngeldstellen eingerichtet.


Elternzeit

Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf insgesamt 36 Monate Elternzeit. In diesem Zeitraum gehen Sie nicht arbeiten, sondern kümmern sich nur um Ihr Kind. Ihr Arbeitsplatz bleibt während dieser Zeit bestehen und darf vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden. Sie bekommen während der Elternzeit kein Gehalt, aber dafür unter anderem Elterngeld.

Die Elternzeit können Mütter und Väter alleine oder gemeinsam nehmen. Sie können die Monate auch unter sich aufteilen. Wichtig ist, dass 12 der 36 Monate vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Auch Großeltern können Elternzeit nehmen, wenn ein Elternteil noch minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet und bei deren Beginn noch minderjährig war. Der Anspruch für Großeltern besteht nur dann, wenn weder Mutter noch Vater des Kindes selbst Elternzeit nimmt.

Muss ich die Elternzeit anmelden?

Den Antrag auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Wenn Sie Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen wollen, müssen Sie dies 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden.

Kann ich nach der Elternzeit in meinen alten Job zurückkehren?

Während der Elternzeit sind Sie vor einer Kündigung geschützt. Nach Ende der Elternzeit kehren Sie in Ihren alten Job zurück. Unter Umständen darf Ihr Arbeitgeber Ihnen aber auch eine vergleichbare andere Stelle anbieten. Dies ist aber nur erlaubt, wenn Sie dadurch nicht schlechter gestellt werden.


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