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Familiennachzug

Ob Sie zu Ihrem Familienangehörigen nach Deutschland ziehen können oder ob Sie Ihre Familie nach Deutschland holen können, hängt vor allem vom Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person ab.

Wichtig: Nachzugsberechtigt ist immer nur die Kernfamilie, das heißt Ehepartner, minderjährige Kinder und bei Minderjährigen die Eltern. Weitere Personen nachziehen zu lassen, ist nur sehr schwer möglich.

Grundsätzliche Voraussetzungen für den Familiennachzug

Grundsätzlich erforderlich ist, dass der Lebensunterhalt der nachziehenden Personen gesichert ist und genug Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht.

Der Lebensunterhalt ist gesichert, wenn keine staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe bezogen werden.

Beim Wohnraum gelten dieselben Anforderungen wie für öffentlich geförderte Sozialwohnungen. Die Mindestgröße der Wohnung kann sich je nach Bundesland oder Stadt unterscheiden. Erkundigen Sie sich in einer Beratungsstelle oder bei Ihrem Sozialamt.

Weitere Voraussetzungen

Die weiteren Voraussetzungen hängen vom Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person ab.
Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Vom Erfordernis des gesicherten Lebensunterhalts kann abgewichen werden. Der Familiennachzug kann also stattfinden, auch wenn die in Deutschland lebende Person Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe bezieht.
  • Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein.
  • Der nachziehende Ehegatte oder Lebenspartner muss einfache Deutschkenntnisse haben (A1). Ausnahmen sind möglich.
Niederlassungserlaubnis/ Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU/ Blaue Karte EU
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein.
  • Die nachziehende Person muss einfache Deutschkenntnisse haben (A1). Ausnahmen sind möglich. Für minderjährige nachziehende Kinder gilt dies nicht.
Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung oder Beruf/ ICT-Karte/ Mobiler ICT-Karte
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein.
  • Die nachziehende Person muss einfache Deutschkenntnisse haben (A1). Ausnahmen sind möglich. Für minderjährige nachziehende Kinder gilt dies nicht.
Aufenthaltserlaubnis nach Asylverfahren
  • Asyl oder Flüchtlingsanerkennung
    Für Personen, denen Asyl oder der Flüchtlingsstatus zugesprochen, wurde, gelten leichtere Voraussetzungen. Die Lebensunterhaltssicherung und ausreichender Wohnraum sind NICHT erforderlich, wenn die Familienangehörigen im Ausland innerhalb von drei Monaten den Visumsantrag für die Einreise nach Deutschland stellen. Da es oft länger als drei Monate dauert, einen Termin in der deutschen Botschaft zu bekommen, reicht eine fristwahrende Anzeige, die auch bei der Ausländerbehörde erfolgen kann. Wird die Frist versäumt, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung nach Ermessen, ob von diesen Voraussetzungen abgesehen werden kann.

  • Subsidiärer Schutz
    Für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus besteht nur noch ein sehr eingeschränktes Recht auf Familiennachzug. Seit dem 01. August 2018 wird nur noch 1000 Personen pro Monat der Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland gewährt.
    Wenn Sie diesen Status haben und Ihre Angehörigen nach Deutschland holen möchten, lassen Sie sich rechtlich beraten, zum Beispiel in einer Flüchtlingsberatungsstelle oder einer Rechtsberatungsstelle. Die MBE-Stelle kann Sie bei Fragen zum Familiennachzug an eine entsprechende Beratungsstelle weiterleiten.

  • Abschiebehindernis
    Für Personen mit anerkanntem Abschiebehindernis ist es nur sehr schwer möglich, Ihre Familie nachzuholen.
    Wenn Sie diesen Status haben und Ihre Angehörigen nach Deutschland holen möchten, lassen Sie sich rechtlich beraten, zum Beispiel in einer Flüchtlingsberatungsstelle oder einer Rechtsberatungsstelle. Die MBE-Stelle kann Sie bei Fragen zum Familiennachzug an eine entsprechende Beratungsstelle weiterleiten.
Duldung
Personen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, haben keine Möglichkeit, im Ausland lebende Familienangehörige nachzuholen.
Aufenthaltsgestattung

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die also noch auf die endgültige Entscheidung Ihres Asylantrags warten, haben die Möglichkeit, Familienangehörige nach Deutschland zu holen, wenn diese sich in einem anderen EU-Land befinden und dort einen Asylantrag gestellt haben. Deutschland entscheidet dann über die Asylanträge aller Familienangehörigen.

Bei dieser Art des Familiennachzugs gibt es viele Besonderheiten.Lassen Sie sich rechtlich beraten, zum Beispiel in einer Flüchtlingsberatungsstelle oder einer Rechtsberatungsstelle. Die MBE-Stelle kann Sie bei Fragen zum Familiennachzug an eine entsprechende Beratungsstelle weiterleiten

Verfahren

Die im Ausland lebenden Familienangehörigen müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen. Dies kann mehrere Monate dauern.

In Deutschland angekommen, erhalten die Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis.


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