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Kindertagesbetreuung

In Deutschland haben alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita). Folgende Betreuungsmöglichkeiten gibt es:

  • Kinderkrippe (ein bis drei Jahre),
  • Kindergarten (ein bis sechs Jahre, manchmal auch erst ab drei Jahren) oder
  • Betreuung in kleinen Gruppen durch eine Tagespflegeperson

In der Kindertagesbetreuung kommen Ihre Kinder in Kontakt mit anderen Kindern, finden Freunde und lernen die deutsche Sprache. Auch wenn Sie zurzeit keine Arbeit haben, können Sie Ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung bringen.

Für den Besuch in einer Kindertageseinrichtung müssen Sie in den meisten Bundesländern einen Beitrag zahlen.

Sie können sich im Chat oder in einer MBE-Stelle beraten lassen. Auch bei Familienberatungsstellen kann man sich über Kindertagesbetreuung informieren.

Wie finde ich einen Betreuungsplatz für mein Kind?

Einen Betreuungsplatz finden Sie am besten mit Hilfe des Jugendamtes, einer Familienberatungsstelle oder über eine Online-Plattform aus Ihrer Region. Wenn Sie bereits Kindertageseinrichtungen kennen, können Sie auch vor Ort direkt nachfragen, ob noch Plätze vorhanden sind.

Manchmal sind die Plätze in den Kindertageseinrichtungen wegen der großen Zahl interessierter Eltern knapp. Erkundigen Sie sich am besten so früh wie möglich – schon während der Schwangerschaft – nach freien Plätzen.

Weiterführende Links

Familienportal, Kinderbetreuung
Kitas in Baden-Württemberg
Kitas in Bayern
Kitas in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist der monatliche Beitrag für mein Kind in einer Kita?

Die Höhe des monatlichen Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrem Bundesland, Ihrem monatlichen Familien-Nettoeinkommen und der Dauer der Betreuung (halbtags oder ganztags). Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, übernimmt das Jugendamt die Kosten ganz oder teilweise.

Kann ich einen Platz für mein Kind bekommen, obwohl ich noch im Asylverfahren bin?

Grundsätzlich können alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Damit haben auch Flüchtlinge und Personen im Asylverfahren einen Anspruch auf einen Kita-Platz.

Manchmal sind die Plätze in den Kindertageseinrichtungen wegen der großen Zahl interessierter Eltern knapp. Erkundigen Sie sich am besten so früh wie möglich – schon während der Schwangerschaft – nach freien Plätzen.

Sie können sich im Chat oder in einer MBE-Stelle beraten lassen. Auch bei Familienberatungsstellen kann man sich über Kindertagesbetreuung informieren.


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