Schule und Bildung
In Deutschland besteht eine Schulpflicht. Jedes Kind in Deutschland muss für neun oder zehn Jahre (je nach Bundesland) eine Schule besuchen. Dies gilt auch für Kinder mit Aufenthaltsgestattung und mit Duldung.
Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder jeden Tag zur Schule gehen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können Strafen, wie z.B. ein Bußgeld, folgen.
Jedes Bundesland in Deutschland kann eigene Regelungen im Bereich Schule treffen. Informieren Sie sich also genau, wie die Situation in Ihrem Wohnort ist!
In den meisten Bundesländern geht das Schuljahr von August bis Juli des nächsten Jahres. Es gibt Herbstferien, Weihnachtsferien, Osterferien und Sommerferien, in manchen Bundesländern zusätzlich Winterferien. Insgesamt sind zwölf Wochen im Jahr Schulferien.
Kinder werden zunächst in eine Grundschule eingeschult. Nach der 4. Klasse (in manchen Bundesländern auch nach der 6. Klasse) endet die Grundschule und die Schülerinnen und Schüler kommen auf eine weiterführende Schule, zum Beispiel auf eine Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium.
Der Schulbesuch ist in Deutschland umsonst. Trotzdem fallen Kosten an, zum Beispiel für Arbeitsmaterial, Schulbücher und die Teilnahme an Klassenfahrten. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie bei Ihrem Jobcenter sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, um diese Ausgaben zu decken.
Die meisten Kinder werden mit sechs Jahren eingeschult. In jedem Bundesland gibt es hierfür einen bestimmten Stichtag. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt geworden sind, werden in die 1. Klasse eingeschult. Kinder, die erst nach diesem Datum sechs werden, werden erst im nächsten Schuljahr eingeschult.
Sie werden rechtzeitig von Ihrem Schulverwaltungsamt informiert, wenn Ihr Kind eingeschult werden soll.
Auf welche Schule Ihr Kind gehen wird, hängt von Ihrem Wohnort ab. Möglicherweise können Sie sich zwischen mehreren Schulen in Ihrer Nähe entscheiden.
Informationen zu den Schulen erhalten Sie beim Schulverwaltungsamt und bei Familienberatungsstellen. Viele Schulen bieten vorab auch einen „Tag der öffnen Tür“ an, an dem Sie sich mit Ihren Kindern die Schule vorher anschauen können.
Für die Einschulung benötigen Sie in der Regel Ihren Ausweis, den Ausweis Ihres Kindes, die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie den Brief des Schulverwaltungsamtes. Meist erfolgt die Anmeldung direkt in der neuen Schule.
Auch wenn Sie keine gültigen Dokumente haben, ist es nicht unmöglich, Ihr Kind in einer Schule anzumelden.
In diesem Fall sprechen Sie am besten vor der Anmeldung in der Schule mit einer Beratungsstelle. Diese wird zur Schulleitung Kontakt aufnehmen und klären, welche Dokumente für die Schulanmeldung erforderlich sind. Möglicherweise verzichtet die Schule dann auf die Dokumente.
Suchen Sie also auf jeden Fall eine MBE-Stelle oder eine Familienberatungsstelle auf, um sich unterstützen zu lassen.
Ja, auch wenn Sie keinen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, ist Ihr Kind berechtigt und verpflichtet, zur Schule zu gehen. Ab wann die Schulpflicht gilt, hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie leben. Meistens gibt es spezielle Vorbereitungsklassen, um Kinder, die noch nicht so gut Deutsch sprechen, auf den deutschen Unterricht vorzubereiten.
Weitere Informationen zu einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
Schulleistungen aus dem Ausland können angerechnet werden. Über die Einstufung in eine bestimmte Schulform oder Jahrgangsstufe entscheidet die Schule nach Absprache mit der Schulbehörde.
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt werden. Dann sind sie einem deutschen Abschluss gleichgestellt-.
Über die Gleichstellung Ihres Abschlusses mit dem deutschen Hauptschulabschluss, einem Mittleren Bildungsabschluss ('Realschulabschluss') sowie der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife für berufliche Zwecke (z.B. für die Aufnahme einer Berufsausbildung) entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder. Die Zeugnisanerkennung ist kostenlos.
Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zwecke der Hochschulzulassung („Abitur“) sind dagegen die Universitäten zuständig.
Die Zeugnisanerkennung ist mit Gebühren verbunden. Fragen Sie, ob die Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter die Kosten übernehmen kann.
Weiterführende Links
Wenn Sie ohne einen Aufenthaltstitel in Deutschland leben, also in der sogenannten aufenthaltsrechtlichen Illegalität, hängt es von Ihrem Bundesland ab, ob Ihr Kind zu Schule gehen kann oder muss.
Suchen Sie auf jeden Fall eine MBE-Stelle oder eine Familienberatungsstelle auf, um sich unterstützen zu lassen.
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