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Schwangerschaft

In Deutschland gibt es verschiedene Hilfen und Schutzleistungen für Schwangere und junge Familien, wie z.B. Mutterschutz und Kündigungsschutz, das Mutterschaftsgeld oder Elterngeld

Für Fragen rund um die Schwangerschaft können Sie sich auch an eine Beratungsstelle für schwangere Frauen wenden. Adressen erhalten Sie durch eine MBE-Stelle oder im Chat.

Welchen Schutz habe ich als Schwangere am Arbeitsplatz?

Sobald die Schwangerschaft bestätigt ist, genießen die Mutter und das Kind in Deutschland einen besonderen Schutz durch das Mutterschutzgesetz. Es bietet zum Beispiel Schutz vor

  • Gefährdungen der Gesundheit
  • Überforderung am Arbeitsplatz
  • finanziellen Einbußen
  • Kündigung des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und nach der Geburt

Die Mutter darf aus diesem Grund sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Diesen Zeitraum nennt man Mutterschutz. Bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten verlängert sich der Mutterschutz. Es besteht ein gesetzliches Arbeitsverbot, von dem keine Ausnahme gemacht werden darf, auch wenn es Ihnen sehr gut geht.

In dieser Zeit bekommen Sie kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, sondern Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse.

Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich schwanger bin?

Nein, während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt (nach einer Fehlgeburt bis nach der 12. Schwangerschaftswoche) sind Sie vor einer Kündigung geschützt.

Nur ganz ausnahmsweise ist eine Kündigung vor oder nach der Geburt bei Vorliegen besonderer Gründe möglich. Sollten Sie eine solche Kündigung erhalten, ist es wichtig sich schnellstmöglich beraten zu lassen, um eventuell gegen die Kündigung vorzugehen.

Wenden Sie sich in diesem Fall an eine Schwangerenberatungsstelle oder eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl.

Kann ich während meiner Arbeitszeit mein Kind stillen oder sogar einen Arzttermin wahrnehmen?

In den ersten zwölf Monaten nach der Geburt dürfen Sie während Ihrer Arbeit Ihr Kind stillen. Dies kann Ihr Chef Ihnen nicht verbieten. Die Zeit muss weder vor- noch nachgearbeitet werden und es darf Ihnen auch kein Gehalt abgezogen werden.

Während Ihrer Arbeitszeit zum Arzt gehen dürfen Sie nur, wenn die Untersuchung an keinem anderen Termin möglich ist. Die verlorene Zeit muss nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Sie darf Ihnen auch nicht vom Gehalt abgezogen werden.

Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Da Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen, bekommen Sie kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Stattdessen erhalten Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Sie müssen also rechtzeitig einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Weiterführende Links

Informationen zum Mutterschaftsgeld

Antrag Mutterschaftsgeld

Ich beziehe Arbeitslosengeld II (ALG II)/ Sozialhilfe – Welche Leistungen kann ich als Schwangere beantragen?

Werdende Mütter, die Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe erhalten, können zusätzlich besondere Sach- und Geldleistungen beantragen. Von der 13. Schwanger-schaftswoche bis zur Geburt haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 17 % des jeweiligen Regelsatzes.

Zusätzlich kann Ihnen die notwendige Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung für die Schwangerschaft und Geburt gewährt werden. Diese einmaligen Leistungen erhalten auch Bedürftige, die sonst keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Wichtig ist, dass die Leistungen vor der Anschaffung beantragt werden. Zuständig sind das Jobcenter oder das Sozialamt.

Daneben besteht die Möglichkeit, Leistungen bei der Bundesstiftung Mutter und Kind zu beantragen.

Bei Fragen zur finanziellen Unterstützung vor und nach der Geburt können Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangere oder eine Familienberatungsstelle wenden. Adressen erhalten Sie durch die MBE-Stelle oder im Chat.

Weiterführende Links

Bundesstiftung Mutter und Kind

Familienportal, Mutterschaftsleistungen

Die Schwangerschaft bereitet mir Sorgen. An wen kann ich mich wenden?

Frauen, die bei Familienplanung und Schwangerschaft Fragen haben oder vor Problemen stehen, sind nicht auf sich allein gestellt. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten kostenlos und auf Wunsch anonym über alle Fragen und Sorgen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft.

Die Mitarbeiterinnen in diesen Beratungsstellen geben unter anderem Auskunft über:

  • Familienleistungen (Elterngeld, ElterngeldPlus, Mutterschaftsgeld)
  • wirtschaftliche Hilfen für Schwangere (Geld- und Sachleistungen)
  • soziale Hilfen für Schwangere (z. B. Wohnungs-, Arbeits-, oder Ausbildungsplatzsuche)
  • Arbeitsrecht und Mutterschutz
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Kosten einer Entbindung
  • und vieles mehr

Weiterführende Links

Hilfetelefon Schwangere in Not

Ich möchte das Kind nicht bekommen. Was soll ich tun?

Grundsätzlich ist eine Abtreibung nach den deutschen Gesetzen verboten. In folgenden Fällen ist es jedoch erlaubt, eine Abtreibung vornehmen zu lassen und Sie werden nicht bestraft:

  • die Schwangerschaft stellt eine Gefahr für die Gesundheit der Mutter dar oder
  • die Schwangerschaft ist Folge einer Straftat oder
  • die Abtreibung findet nach einer Beratung und innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft statt.

Wenden Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich an eine Beratungsstelle für Schwangere. Adressen erhalten Sie bei einer MBE-Stelle oder im Chat.

Schwangerschaftsberatungsstelle finden.


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