Medizinische Versorgung
In Deutschland gibt es ein dichtes Netz von Arztpraxen verschiedener Fachrichtungen, Krankenhäusern und Anlaufstellen im Notfall. Sie können Ihre Ärztin oder Ihren Arzt in der Regel frei wählen.
Die meisten Menschen gehen bei gesundheitlichen Beschwerden zuerst zu ihrer Hausärztin/ ihrem Hausarzt (Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin, bei Kindern Kinderärztin oder -arzt). Sie oder er übernimmt die Behandlung selbst oder überweist Sie an eine Fachärztin/ einen Facharzt bzw. in ein Krankenhaus.
Fachärztinnen und Fachärzte wie z. B. Gynäkologen (Frauenärztinnen und Frauenärzte) oder Hals-Nasen-Ohrenärzte sind auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. Wenn es nötig ist, wird Ihr Hausarzt Sie zu Fachärzten überweisen. Sie können aber auch direkt zu einem Facharzt gehen.
Ärzte und Ärztinnen vergeben in der Regel Termine für eine Behandlung. Ohne Anmeldung müssen Sie oft warten. Rufen Sie nach Möglichkeit vorher an und vereinbaren einen Termin. Besonders bei Fachärztinnen und Fachärzten kann es vorkommen, dass der nächste freie Termin erst in einigen Wochen oder Monaten ist.
- Wenn Sie nachts, am Wochenende oder feiertags einen Arzt brauchen, können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst über die Telefonnummer 116 117 erreichen. (Anmerkung: Nummer ist bundesweit einheitlich)
- Wenn Sie ein akutes medizinisches Problem haben, aber noch selbst mobil sind, gehen Sie in die Rettungsstelle des nächsten Krankenhauses. Eventuell müssen Sie dort einige Zeit warten.
Bei Notfällen und akut lebensbedrohlichen Zuständen wählen sie den Notruf 112. Ein Krankenwagen wird Sie in ein Krankenhaus bringen.
- Apotheken gibt es in jedem Stadtviertel. Am Wochenende ist die nächste Notapotheke an jeder Apotheke vermerkt.
In Deutschland muss jede Bürgerin und jeder Bürger eine Krankenversicherung abschließen. Die meisten gehören einer gesetzlichen Krankenversicherung an. Zu den größten gesetzlichen Krankenversicherungen zählen z. B. die Barmer oder die AOK. Wenn Sie versichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus. Trotzdem kann es sein, dass Sie bei bestimmten Behandlungen etwas dazu bezahlen müssen.
Wer eine bestimmte Einkommenshöhe erreicht, kann auch eine private Krankenversicherung wählen.
Von der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte. Auf der Karte sind Ihr Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und ein Lichtbild von Ihnen gespeichert. Die Gesundheitskarte legen Sie vor jeder Behandlung dem Arzt oder im Krankenhaus vor.
Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, sind zunächst nicht krankenversichert. Asylsuchende können sich von einer Ärztin oder einem Arzt behandeln lassen, wenn:
- eine akute Krankheit vorliegt
- sie Schmerzen haben
- sie schwanger sind
Die Kosten für die gesundheitliche Versorgung übernimmt in diesen Fällen der deutsche Staat. Dazu müssen Sie zunächst beim Sozialamt einen speziellen Krankenschein holen. In manchen Bundesländern erhalten Geflüchtete auch eine elektronische Gesundheitskarte.
Auf der Seite der kassenärztlichen Vereinigung können Sie nach Ärztinnen und Ärzten suchen, die Ihre Muttersprache sprechen.
Weiterführende Links
Online-Arztverzeichnis der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Online-Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns finden Sie Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die außer Deutsch noch andere Sprachen sprechen. Benutzen Sie die Erweiterte Suche.
Zahnärztinnen oder Zahnärzte finden Sie über die Bayerische Landeszahnärzte Kammer.
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg finden Sie Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die außer Deutsch noch andere Sprachen sprechen.
Zahnärztinnen oder Zahnärzte finden Sie über die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
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