Wohnungssuche
Der Großteil der privat vermieteten Wohnungen wird im Internet über Online-Plattformen angeboten. Anzeigenmärkte regionaler Tages- oder Wochenzeitungen sind eine weitere gute Quelle. Es lohnt sich, bei Hausverwaltungen oder auch Wohnungsbaugenossenschaften nachzufragen und sich für eine Wohnung zu bewerben.
Bei der Wohnungssuche können das Internet und die Immobilienteile verschiedener Tages- und Lokalzeitungen helfen. Hier finden Sie einige Beispiele, wo Sie nach freien Wohnungen suchen können:
- auf Immobilienseiten (z. B. Immobilienscout24) und in privaten Kleinanzeigen im Internet (z. B. kleinanzeigen.de)
- auf den Internetseiten von Tageszeitungen, (z. B. Immobilienmarkt Süddeutsche Zeitung, Immobilienmarkt Frankfurter Allgemeine Zeitung)
- in Mietbüros der regionalen Hausverwaltungen, Wohnungsbaugenossenschaften oder Wohnungsbaugesellschaften
- Ein Makler kann Ihnen bei der Wohnungssuche behilflich sein. Dieser Service ist jedoch kostenpflichtig. Bei erfolgreicher Vermittlung müssen Sie eine Provision zahlen (in der Regel zwei Monatsmieten).
- Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, sollten Sie schnell Kontakt zum Vermieter aufnehmen und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Sinnvoll ist es, alle benötigten Dokumente parat zu haben und gleich zum Besichtigungstermin mitzunehmen.
Brauchen Sie Hilfe bei der Wohnungssuche? Eine regional ansässige MBE-Beratungsstelle kann Sie beraten, an wen Sie sich bei der Wohnungssuche wenden können. Für Personen mit geringem Einkommen lohnt es sich auch, das zuständige Wohn- oder Wohnungsamt aufzusuchen, die unter anderem für die Vermittlung von Sozialwohnungen zuständig sind.
- Für Personen oder Familien ohne eigenes Einkommen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, übernimmt das zuständige Jobcenter bzw. Sozialamt die Miete. Je nach Region gelten unterschiedliche Höchstgrenzen. Das heißt, die Miete darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Die Höchstgrenzen können von Stadt zu Stadt, von Region zu Region unterschiedlich sein. Genaue Auskunft erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
- Menschen ohne eigenes Einkommen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder mit geringem Einkommen können eine Sozialwohnung in Anspruch nehmen. Diese Wohnungen werden vom Staat gefördert und sind günstiger als andere Wohnungen. Um eine Sozialwohnung mieten zu können, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein, den Sie beim Bürgeramt beantragen können.
- Damit die finanzielle Belastung für eine Wohnung nicht zu hoch ist, können Sie eventuell auch Wohngeld erhalten. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss zur Miete, den Sie bei der Wohngeldstelle Ihres Bürgeramts beantragen können. Hierfür werden Ihre Einkommensverhältnisse zunächst überprüft. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Bürgeramt.
Vor allem in größeren Städten, wo die Mietpreise von Jahr zu Jahr steigen, können Wohnungsbaugenossenschaften eine gute Alternative sein. Wohnungen werden hier oftmals zu günstigeren Preise vermietet und es gibt in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht.
Weiterführende Links
Bundesweites Adressverzeichnis der Wohnungsbaugenossenschaften
Eine Wohnung kann nur mieten, wer dem Vermieter die erforderlichen Dokumente vorlegt. Dazu gehören in der Regel:
- Schufa-Auskunft: sie stellt Informationen über Ihr Zahlungsverhalten in der Vergangenheit bereit, z.B. ob Sie eventuelle Strafen gezahlt oder mögliche Kredite zurückgezahlt haben.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: ein Nachweis darüber, dass Sie keine Mietschulden haben (z. B. beim Vormieter). Eine solche Bescheinigung können Sie bei Ihrem Vormieter oder in Ihrer Unterkunft erhalten
- Einkommensnachweis: er gibt Auskunft darüber, wie hoch Ihr aktuelles Einkommen ist. Sie können zum Beispiel eine Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitsgebers vorlegen oder einen Nachweis des Jobcenters oder des Sozialamts über die Leistungen, die Sie erhalten.
- Mietkostenübernahme des Jobcenters oder des Sozialamts: ein Nachweis, dass das Jobcenter oder das Sozialamt die Miete zahlt, wenn Sie die Wohnung nicht selbst finanzieren können.
- Kopie IhrerAufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung
- eventuell Wohnberechtigungsschein (WBS): eine Bescheinigung, dass Sie berechtigt sind, eine (günstige) Sozialwohnung anzumieten. Den WBS bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- eventuell polizeiliches Führungszeugnis: Nachweis darüber, ob Sie in der Vergangenheit eine Straftat begangen haben. Erkundigen Sie sich in Ihrem Bürgeramt danach.
In vielen Städten und Regionen können Personen mit geringem Einkommen, Studenten oder Arbeitslose eine Sozialwohnung mieten. Solche Wohnungen werden vom Staat finanziell bezuschusst und sind oftmals kostengünstiger als Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt. Für manche Sozialwohnungen ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein notwendig. Diesen können sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen. Hierfür wird die Höhe Ihres Einkommens geprüft, um festzustellen, ob Sie eine Berechtigung für einen Wohnberechtigungsschein und auf eine Sozialwohnung haben.
Weiterführende Links
Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind und einen Antrag auf Asyl stellen, leben in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Um die Aufnahme in einer solchen Einrichtung kümmern sich die jeweiligen staatlichen Stellen.
Wer in eine Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen wurde, ist in der Regel auch verpflichtet, in dieser zu wohnen d. h. man kann nicht ohne Weiteres in eine andere Stadt oder an einen anderen Ort ziehen. Der Zeitraum dieser Verpflichtung kann dabei sehr unterschiedlich sein.
Für Personen, deren Asylantrag anerkannt wurde, besteht für die ersten drei Jahre nach Anerkennung außerdem eine Wohnsitzauflage, sofern sie Sozialleistungen beziehen. Das heißt, dass sie in dem Bundesland oder dem Bezirk wohnen müssen, der ihnen vom Staat während des Asylverfahrens zugewiesen wurde.
Wenn Sie eine Wohnsitzauflage haben, ist dies auch auf Ihrem Aufenthaltstitel (Karte) vermerkt. Sind Sie sich nicht sicher, dann informieren Sie sich bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.
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